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China tritt endlich dem Apostille-Übereinkommen bei – Geschäfte in und mit der Volksrepublik werden deutlich einfacher


Die Volksrepublik China ist mit Wirkung zum 7. November 2023 offiziell dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, dem sog. Apostille-Übereinkommen, beigetreten. Damit werden die Zeit und die Kosten für die internationale Übermittlung und Beglaubigung von öffentlichen Urkunden im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsverkehr mit China deutlich reduziert.

Das Apostille-Übereinkommen ist ein internationales Übereinkommen mehrerer Staaten, das das Verfahren zur Beglaubigung eines in einem Land ausgestellten öffentlichen Dokuments für rechtliche Zwecke in einem anderen Land, dass dem Übereinkommen angehört, vereinfacht. So erlaubt es den Mitgliedstaaten, die Echtheit von öffentlichen Urkunden zur Verwendung in einem anderen Mitgliedstaat zu beglaubigen. Dies erfolgt, indem das Dokument von dem Mitgliedstaat, in dem es ausgestellt wurde, mit einer Apostille versehen wird. Die mit einer Apostille versehene öffentliche Urkunde kann dann im Ausland der anderen Vertragspartei vorgelegt werden. Das Verfahren der Apostillierung ersetzt somit das traditionelle und umständliche Legalisierungsverfahren durch Behörden des Mitgliedstaats, in dem die öffentliche Urkunde verwendet werden soll.

Was dies für den internationalen Wirtschaftsverkehr bedeutet

Vor dem Beitritt zum Übereinkommen mussten öffentliche Urkunden aus anderen Ländern einen längeren und teuren Legalisierungsprozess durchlaufen, um in China akzeptiert zu werden. Gleichermaßen bedurften chinesische Urkunden der Legalisierung ausländischer Behörden, um in dem jeweiligen ausländischen Mitgliedsstaat anerkannt zu werden. Durch seinen Beitritt zum Apostille-Übereinkommen erklärt sich China bereit, die Nutzung öffentlicher Urkunden aus anderen Ländern zu vereinfachen.

 

Zu diesen Dokumenten gehören u. a.:

  • Geburtsurkunden

  • Zeugnisse über Berufsabschlüsse
  • Handelsregisterauszüge
  • Notarurkunden
  • Verwaltungsunterlagen

Diese Änderung wird es für ausländische Unternehmen wesentlich einfacher machen, in und mit China Geschäfte zu tätigen, da derzeit für viele Vorgänge notariell beglaubigte und legalisierte Dokumente aus dem Herkunftsland in China benötigt werden. Dies ist insbesondere bei der Gründung eines Unternehmens oder der Durchführung von Rechtsstreitigkeiten in China von Bedeutung. Die Nutzung einer Apostille wird diesbezüglich den Zeit- und Kostenaufwand erheblich reduzieren. Gleichermaßen ist es chinesischen Unternehmen nun erlaubt, ihre öffentlichen Urkunden unter Verwendung einer Apostille gegenüber anderen Marktteilnehmern, die anderen Mitgliedsstaaten ansässig sind, zu verwenden.

Damit sorgt der Beitritt Chinas zum Apostille-Übereinkommen für eine erhebliche Vereinfachung im deutsch-chinesischen Wirtschaftsverkehr. Der deutsch-chinesische Wirtschaftsverkehr wächst seit mehreren Jahren, wobei China als wichtiger Handelspartner Deutschlands gilt und Deutschland ein beliebtes Investitionsziel chinesischer Unternehmen ist. Gesellschaften beider Länder können nun ihre jeweiligen Existenznachweise und Vertretungsbescheinigungen durch eine Apostille beglaubigen lassen. Die bei der Entsendung von Mitarbeitern erforderlichen Dokumente können ebenfalls durch eine Apostille beglaubigt werden.

Wie geht es weiter?

Die anderen Mitgliedsstaaten werden in nächster Zeit über den Beitritt Chinas informiert. Die Staaten haben dann eine sechsmonatige Einspruchsfrist. Sollte von Mitgliedsstaaten Einspruch erhoben werden, würde dies den Beitritt Chinas zum Apostille-Übereinkommen jedoch nicht verhindern. Vielmehr würde dies nur bedeuten, dass das Übereinkommen zwischen dem Einspruch erhebenden Staat und China nicht gelten wird. „Es ist nicht zu erwarten, dass westliche Industriestaaten dem Beitritt Chinas widersprechen. Die Verwendung der Apostille im Wirtschaftsverkehr mit China wird daher eine wichtige Erleichterung sein“ meint dazu Dr. Markus J. Friedl, internationaler M&A Transaktionsanwalt bei Pinsent Masons.

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