07 Aug 2020, 1:04 pm
Eine sorgfältige Prüfung kann dazu beitragen, dass Unternehmen den Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) gerecht werden. Sie verlangen, dass der Standort der Dienste und Daten bei kritischen oder wesentlichen Auslagerungen in den Verträgen spezifiziert werden.
Die Leitlinien der EBA zum Outsourcing gelten seit dem 30. September 2019 für alle neuen Auslagerungen. Unternehmen haben bis Dezember 2021 Zeit, um ihre Auslagerungsvereinbarungen zu aktualisieren und den neuen Standards anzupassen. Diese Standards betreffen viele unterschiedliche Themen und Bereiche, darunter auch Weiterverlagerungen.
Out-Law Analysis
24 Sep 2020