Immaterielle Güter sind Wirtschaftsgüter. Sie haben einen ökonomischen Wert. Aus diesem Grund möchten wir ein Schlaglicht auf die Marke als wirtschaftliches Asset und Garant dafür werfen, dass das eigene Produkt auch mit dem eigenen Unternehmen verknüpft wird.

Um das Potential sogenannter IP-Rechte für sich und das eigene Unternehmen zu heben, bedarf es einer Strategie, einer klaren Linie und deren Umsetzung. Werte entstehen nicht über Nacht. Nachhaltigkeit ist gefragt. Alles beginnt jedoch mit Information. Man muss seine Möglichkeiten kennen, um sie nutzen zu können. Daher beantworten wir im Folgenden die wichtigsten Fragen zum internationalen Schutz von Marken.

Was ist eine Markenbezeichnung?

Die Marke ist ein Herkunftszeichen, ein „Eyecatcher“, der dem Betrachter signalisiert, wo eine Ware oder eine Dienstleistung herkommt. Wörter, Logos, Formen, Farben, Geräusche und Gerüche können alle als Marken eingetragen werden. Inhaber einer eingetragenen Marke können Dritte daran hindern, dieselbe oder eine verwechselbar ähnliche Marke für Waren und Dienstleistungen zu verwenden. Durch eine Markeneintragung erhält der Eigentümer somit das ausschließliches Recht an einem Wort, einem Logo etc. und der Verkehr kann das entsprechend gekennzeichnete Produkt und die damit verbundene Wertschätzung zuordnen.

Eine Marke ist damit ein messbarer Vermögenswert. Dieser Wert ist auch skalierbar. Marken können lizenziert, verkauft und verpfändet werden. Eine registrierte Marke kann den Unternehmenswert bei Verhandlungen mit Investoren und potenziellen Käufern steigern – Registrierungen sind daher oft ein Schlüsselelement bei Verkaufs- oder Investitionsverhandlungen.

Der erste Schritt auf dem Weg zum Markenschutz besteht darin, sich die Markenbezeichnung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) oder der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) eintragen zu lassen. Gerade für Unternehmen, die ihre Waren oder Dienstleistungen auch in anderen Staaten anbieten oder in Zukunft anbieten werden, liegt es nahe, statt einer deutschen eine Unionsmarke oder eine internationale Registrierung anzustreben. Letzteres möchten wir etwas näher in den Blick nehmen.

Der Weg zur internationalen Eintragung

Auf internationaler Ebene gibt es drei Wege zur Markeneintragung:

  • Die Marke kann in einem Land, das für das Unternehmen von besonderem Interesse ist, auf nationaler Ebene eingetragen werden. Die Marke ist in diesem Fall nur in der jeweiligen Gerichtsbarkeit geschützt.
  • Die Marke kann als europäische Unionsmarke eingetragen werden. Dies führt zu einer einheitlichen Markenregistrierung in den 27 Mitgliedsstaaten der EU.
  • Auf der Grundlage eines internationalen Abkommens, dem sogenannten Madrider Markenabkommen, können Marken mit einem einzigen Antrag in 124 Ländern angemeldet werden.

Was ist eine internationale Registrierung?

Das Madrider Markenabkommen ermöglicht es, eine Marke in zahlreichen Rechtsordnungen über ein zentral verwaltetes System eintragen zu lassen. Sowohl Deutschland als auch die EU sind Mitglieder des Madrider Markenabkommens und somit teil des Madrider Systems, das von der WIPO mit Sitz in Genf überwacht wird.

Das System ist eine bequeme und kostengünstige Lösung für die Registrierung und Verwaltung von Marken in bis zu 124 Ländern durch eine einzige Anmeldung. Die Liste der Mitgliedsstaaten umfasst wichtige Exportmärkte wie die USA, Japan, China, Australien, Südkorea und Großbritannien, welches nach dem Brexit nicht mehr Teil des EU-Markensystems ist. Das Madrider System schafft jedoch im Gegensatz zu der Unionsmarke der EU kein einheitliches Recht, sondern ein Bündel von nationalen Rechten in den in der Anmeldung benannten Ländern. Gleichwohl spricht man gemeinhin auch von der „IR-Marke“.

Wie erhält man eine internationale Registrierung?

Nach dem Madrider System muss ein Anmelder seinen Wohnsitz, Unternehmenssitz oder eine Niederlassung in einem Mitgliedsland haben. Der Antrag auf eine IR-Marke muss zudem auf einer bestehenden Markenanmeldung oder -registrierung (Basismarke) in einem  Mitgliedsland beruhen. Der Anmelder kann aus den vom System erfassten Staaten die Länder auswählen, in welchen er seine Marke schützen lassen möchte. Nachträgliche Benennungen sind auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich.

Durch den zentralisierte Verwaltungsprozess ist es einfacher und kostengünstiger möglich, ein Wort, ein Logo oder aber eine Farbe (etc.) in mehreren Staaten zugleich registrieren zu lassen. Die Marke einzeln über die nationalen Behörden der in Frage kommenden Staaten eintragen zu lassen, wäre in aller Regel aufwändiger und teurer – dafür allerdings bisweilen auch etwas schneller.

Der Antrag auf internationale Registrierung muss über das nationale Amt der Basismarke, also beispielsweise das DPMA als das sogenannte Ursprungsamt, eingereicht werden. Wird die internationale Registrierung innerhalb von sechs Monaten nach nationalen Anmeldung beantragt, kann der Antragssteller eine Priorisierung in Anspruch nehmen.

Der Antrag wird von der WIPO geprüft. Sofern es keine Einwände gibt, stellt die Organisation sodann ein Registrierungszertifikat aus. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das von der WIPO ausgestellte Zertifikat nicht automatisch dazu führt, dass die Marke in allen benannten Ländern Schutz genießt. Dazu ist die Zustimmung der nationalen Markenämter erforderlich, die bis zu 18 Monate Zeit haben, die Anmeldung auf nationaler Ebene zu prüfen. Wenn das nationale Amt keine Einwände erhebt und sofern keine Widersprüche eingelegt werden, wird der Erteilungsbescheid ausgestellt.

Ein Nachteil der internationalen Registrierung ist ihre Abhängigkeit von der Basismarke: Scheitert die Basismarke während eines Zeitraums von fünf Jahren nach der Eintragung der internationalen Registrierung – beispielsweise aufgrund eines Widerspruchs oder einer Löschungsklage –, erleidet die entsprechende internationale Registrierung in allen benannten Ländern das gleiche Schicksal.

Zusammenfassung des internationalen Registrierungsprozesses

  1. Basismarke anmelden
  2. Antrag auf internationale Registrierung über die Ursprungsbehörde einreichen
  3. Prüfung durch die Ursprungsbehörde
  4. Weiterleitung des Antrags an die WIPO, sofern es keine Einwände gibt
  5. Prüfung durch die WIPO
  6. Eine internationale Registrierungsbescheinigung wird ausgestellt, sofern es keine Einwände gibt, und die Anmeldung wird an die lokalen Büros der benannten Länder weitergeleitet
  7. Prüfung durch lokale Ämter - bis zu 18 Monate
  8. Wenn keine Einwände vorliegen, wird die Anmeldung in der Regel zu Einspruchszwecken veröffentlicht
  9. Werden keine Einsprüche eingereicht, wird der Erteilungsbescheid ausgestellt

Wie lange dauert es bis zur Registrierung?

Ab der Antragsstellung vergehen meist drei bis vier Monate, bis der Registrierungsbescheid ergeht. Sollte es zu Einwänden seitens der Behörden kommen, kann die Registrierung auch länger dauern. Bis die Markenbezeichnung auch tatsächlich in den benannten Ländern eingetragen wird, können 18 Monate vergehen.

Wie lange ist eine internationale Registrierung gültig?

Internationale Registrierungen sind zehn Jahre lang gültig und können jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden.

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