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03 Mar 2022, 1:51 pm
Die Bundesregierung beabsichtigt, Deutschland unabhängig von fossilen russischen Energieträgern zu machen und daher noch stärker und schneller in den Ausbau der erneuerbaren Energien zu investieren: Wie der Spiegel berichtet, soll Deutschlands Energieversorgung ab dem Jahr 2035 komplett auf Ökostrom beruhen. Das Ausbauziel für 2030 soll auf 80 Prozent angehoben werden. Eine entsprechende Reform des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) und des Windenergie-Auf-See-Gesetzes soll mit dem sogenannten „Osterpaket“ zeitnah vom Bundeskabinett beschlossen werden. Zudem soll ein neues EEG-Entlastungsgesetz die Abschaffung der EEG-Umlage regeln. Ein entsprechender Referentenentwurf (255 Seiten/ 1.661 KB) aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) befindet sich laut Spiegel derzeit in der Abstimmung mit den anderen Ministerien.
In diesem Zusammenhangen sollen bis 2030 Windräder mit einer Kapazität von 100 bis 110 Gigawatt an Land betrieben werden, auf dem Meer sind 30 Gigawatt an Leistung geplant. Solaranlagen sollen bis zu einer Leistung von 200 Gigawatt aufgestockt werden. Das wäre rund das Vierfache des aktuellen Bestands.
„Die nun durch die neue Bundesregierung vorgesehene Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien ist konsequent“, so Florian P. Huber, Experte für Energierecht bei Pinsent Masons. „Auch vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Ereignisse, kommt dem Ausbau erneuerbarer Energieträger im Hinblick auf die Versorgungssicherheit und Versorgungsunabhängigkeit eine gesteigerte Bedeutung zu. Für den schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien sind allerdings noch viele Fragen der konkreten Umsetzung zu klären.“
Um die neuen Ziele zu erreichen, sollen mehr Flächen für den Ausbau zur Verfügung gestellt und die Ausschreibungsmengen schrittweise angepasst werden: Für Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen die Ausschreibungsvolumen bis 2027 auf 9 Gigawatt steigen, für Dachanlagen auf 1 Gigawatt. Zudem soll Medienberichten zufolge die Bagatellgrenze für Ausschreibungen von Photovoltaik-Anlagen auf ein Megawatt angehoben werden – Photovoltaikanlagen, die unter dieser Schwelle liegen, könnten dann ohne Ausschreibungsverfahren eine Marktprämie erhalten.
Außerdem beabsichtigt das BMWK bei der Vergütung für Photovoltaik-Anlagen außerhalb der Ausschreibungen künftig zwischen Volleinspeisern und Eigenversorgern zu unterscheiden: Volleinspeiser sollen höhere Vergütungen erhalten. Die neuen Fördersätze müssten allerdings noch von der Europäischen Kommission beihilferechtlichen genehmigt werden. Vorgesehen ist, dass die neuen Fördersätze noch im Laufe dieses Jahres greifen und auch rückwirkend angewendet werden. Der umstrittene „atmende Deckel“, der die Förderung von Solaranlagen absenkt, sofern im Vorjahr zahlreiche Solaranlagen gebaut wurden, soll abgeschafft werden.
Auch die EEG-Umlage wird abgeschafft, und das schon zum 1. Juli 2021. Laut Süddeutscher Zeitung sieht der Referentenentwurf des EEG-Entlastungsgesetzes vor, die Energieversorger dazu zu verpflichten, die durch die Abschaffung entstehende Ersparnis komplett
an ihre Kunden weiterzugeben. Eine zeitgleiche Preisanpassung aus einem anderen Grund soll untersagt werden.
Doch nicht nur die EEG-Umlage wird über den Strompreis erhoben, sondern auch die Umlage gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG-Umlage) und die Offshore-Netzumlage. Die Regeln rund um diese Umlagen sollen aus dem EEG in ein neues Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) überführt werden, zusammen mit der Besonderen Ausgleichsregelung für energieintensive Industrien, die ebenfalls überarbeitet werden soll.