Out-Law News Lesedauer: 2 Min.
18 Jun 2020, 3:15 pm
Die Bundesregierung will die Produktion von Wasserstoff fördern und den Markt für Wasserstofftechnologien stärken, um bis 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen und Deutschland auf diesem Gebiet zum Weltmarktführer zu machen.
Deutschland möchte bei der Nutzung und Entwicklung von Wasserstofftechnologie in Führung gehen: Nach monatelangen Beratungen hat die Bundesregierung die Nationale Wasserstoffstrategie für den umfassenden Einsatz von Wasserstoff als Energiespeicher und -träger verabschiedet.
„Die Nationale Wasserstoffstrategie ist ein großer Schritt in die richtige Richtung“, so Dr. Sönke Gödeke, Experte für Energiewirtschaft bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. „Schließlich reagiert die Bundesregierung mit ihr vor dem Hintergrund der Energiewende auf sich rasant verändernde Marktbedingungen und Bedürfnisse der Wirtschaft.“
Der Einsatz von Wasserstoff soll laut der Bundesregierung dabei helfen, die Energiewende voranzutreiben und in Deutschland bis 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Beim Verbrennen erzeugt Wasserstoff nahezu keine Abgase. Einige Experten halten wasserstoffbasierte Technologie daher für den Schlüssel zu mehr Klimafreundlichkeit. Allerdings sind große Mengen an Strom nötig, um Wasserstoff überhaupt herstellen und als Energieträger nutzen zu können.
Nach Einschätzung der Bundesregierung ist Wasserstoff ein vielfältig einsetzbarer Energieträger und Energiespeicher und zudem auch wichtiger Grundstoff für weitere chemische und industrielle Prozesse. Darüber hinaus bietet er Möglichkeiten, CO2-intensive Fertigungsprozesse der Industrie mittel- und langfristig zu dekarbonisieren, beispielsweise in der Stahl- und Chemieindustrie, aber auch im Verkehrssektor.
Die Nationale Wasserstoffstrategie umfasst insgesamt 38 Maßnahmen, einige von ihnen sind konkret ausformuliert, andere werden nur grob skizziert. Sie lassen sich in zwei Phasen einteilen: Maßnahmen, die den Markt für Wasserstoff bis 2023 hochfahren sollen und Maßnahmen, die den Markt bis 2030 weiter stärken sollen.
„Gerade mit Blick auf die hohen wirtschaftlichen Belastungen, die die Entwicklungen neuer Technologien nach sich zieht, wären weitere Konkretisierungen allerdings wünschenswert gewesen, um Planungssicherheit zu bieten“, so Dr. Gödeke.
Damit Wasserstofftechnologie wettbewerbsfähiger wird, will die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern. Zudem sieht die Strategie vor, die Transport- und Verteilinfrastruktur weiterzuentwickeln. Dazu gehören der Aus- und Zubau von Wasserstoffnetzen. Hierzu will die Bundesregierung die regulatorischen und technischen Rahmenbedingungen überprüfen und optimieren.
Vor diesem Hintergrund plant die Bundesregierung zudem diverse Förderprogramme, beispielsweise für Wasserstoff-Fahrzeuge. Auch die Forschung soll weiter gefördert werden.
Aus Sicht der Bundesregierung ist nur grüner Wasserstoff nachhaltig, also der Wasserstoff, der unter Einsatz erneuerbarer Energien hergestellt wird. Allerding hält sich die Bundesregierung offen, wenn nötig auch sogenannten blauen Wasserstoff aus anderen Ländern zu beziehen, der zwar nicht aus erneuerbaren Energien, aber wenigsten CO2-neutral hergestellten wird.
Damit die Wasserstoffherstellung wirtschaftlich attraktiver wird, sollen laut der Strategie die Rahmenbedingungen für den effizienten Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien verbessert werden. Vor allem soll es günstiger werden, grünen Wasserstoff zu erzeugen, indem Steuern, Abgaben und Umlagen für Strom reduziert werden. Insbesondere die EEG-Umlage soll für Produzenten von grünem Wasserstoff wegfallen.
Laut Experten ist fraglich, ob eine Entlastung allein beim grünen Strom reichen wird, um Wasserstofftechnologie in Deutschland marktfähig zu machen. „Vor allem die generelle Absenkung der Strompreise, jedenfalls für solchen Strom, der zur Wasserstoffproduktion verwendet wird, würde Strom als Grundstoff für die Wasserstoffproduktion wirtschaftlich attraktiver machen“, so Dr. Gödeke.
Auch sollten Betreiber von Power-to-Gas-Anlagen, in denen unter Einsatz von Elektrizität Wasserstoff gewonnen wird, generell von der EEG-Umlage befreit werden – unabhängig davon, ob sie grünen oder blauen Strom nutzen, so Dr. Gödeke: „Das wäre möglich, wenn beispielsweise die Elektrolyse nicht mehr länger als Energieverbraucher, sondern als Energiewandler qualifiziert werden würde.“