Out-Law News Lesedauer: 2 Min.
20 Apr 2020, 2:55 pm
Wird ein effektiver Arbeitsschutz vom Arbeitgeber nicht gewährleistet, so macht er sich möglicherweise schadensersatzpflichtig, warnen Experten.
Nach drastischen Einschränkungen durch den Lockdown zeichnet sich ab, dass die deutsche Wirtschaft nun schrittweise wieder hochgefahren werden könnte. So dürfen Geschäfte mit einer Größe von unter 800 Quadratmetern wieder öffnen.
Um zu verhindern, dass es beim Wiederanlaufen der Wirtschaft zu einem exponentiellen Anstieg der Covid-19-Infektionen kommt, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Er beinhaltet konkrete Maßnahmen, die den Schutz des Personals am Arbeitsplatz während der Pandemie verbessern sollen. Bundesweit wirksame klare und verbindliche Standards seien gerade jetzt wichtig, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
Der Arbeitsschutzstandard ist weder ein Gesetz noch eine Verordnung. Er soll vielmehr als Auslegungshilfe für Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes dienen. Experten raten dazu, die Vorgaben des Bundesministeriums einzuhalten.
„Die Umsetzung der neuen Maßnahmen zum Infektionsschutz ist im Hinblick auf die Schutzpflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern dringend geboten“, so Manfred Schmid, Arbeitsrechtsexperte bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. „Wird ein effektiver Arbeitsschutz vom Arbeitgeber nicht gewährleistet, so macht er sich möglicherweise gegenüber seinen Mitarbeitern schadensersatzpflichtig. Je nach Schwere des Verstoßes stehen auch Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Raum. Darüber hinaus liegen die wirtschaftlichen Einbußen durch die Ansteckung einer gesamten Abteilung auf der Hand.“
Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegen, steigt das Infektionsrisiko und damit das Risiko, dass das Gesundheitswesen überlastet werden könnte. Um dem vorzubeugen, sei ein hoher Arbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst wird, heißt es in der Pressemitteilung des BMAS.
„Die Verantwortung für die Umsetzung eines angemessenen Arbeitsschutzes lag und liegt weiterhin beim Arbeitgeber“, so Alexander Schroth, Arbeitsrechtsexperte bei Pinsent Masons. „Arbeitgeber sind nun gehalten, zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz zu ergreifen. Zentrales Instrument ist dabei die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz. Eine Neudurchführung der Gefährdungsbeurteilung bietet gleichzeitig auch die Möglichkeit, bisher schon bestehende Schwachpunkte in Bezug auf den Arbeitsschutz im Unternehmen zu beseitigen.“
Der Arbeitsschutzstandard des BMAS nennt unter anderem folgende Punkte: