Out-Law News Lesedauer: 2 Min.
14 Dec 2022, 1:10 pm
Unterhändler des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union haben eine politische Einigung über den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) erzielt. Der entsprechende Verordnungsentwurf muss jedoch noch von den Repräsentanten der EU-Mitgliedstaaten und vom Europäischen Parlament bestätigt und von beiden Institutionen angenommen werden, bevor die Verordnung in Kraft treten kann.
Durch den CBAM will die EU bestimmte Importwaren mit einer CO2-Abgabe belegen, wenn sie aus Ländern stammen, deren Klimaschutzmaßnahmen nicht dem Klimaschutz-Niveau in der EU entsprechen. Unternehmen müssten dann für die Einfuhr dieser Güter Zertifikate kaufen, die die Menge an CO2 widerspiegeln, die bei ihrer Produktion ausgestoßen wurde.
Einen Vorschlag für eine entsprechende Verordnung hatte die Europäische Kommission am 14. Juli 2021 im Rahmen ihres „Fit für 55“-Klimaschutz-Pakets vorgelegt, nachdem das Europäische Parlament sich für eine solche Verordnung ausgesprochen hatte. Die CO2-Abgabe soll den globalen Klimaschutz fördern und für gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb und außerhalb der EU sorgen.
Der neue Rechtsrahmen soll gemäß der nun erzielten Einigung bereits ab Oktober 2023 für eine Reihe von Sektoren gelten, darunter die Bereiche Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Elektrizität und nun auch Wasserstoff. Der CBAM soll allerdings stufenweise in Kraft treten, in den ersten Jahren wären nur Meldepflichten vorgesehen.
Indirekt betroffen sind zudem auch EU-Hersteller, die vom CBAM erfasste Produkte weiterverarbeiten, da der CBAM bei ihnen zu höheren Beschaffungskosten führen und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit drücken dürfte.
Ob die erzielte Einigung tatsächlich umgesetzt werden kann, hängt laut dem Rat unter anderem davon ab, ob auch entsprechende damit verbundene Änderungen in anderen EU-Gesetzen möglich sind. Insbesondere das Emissionshandelssystem der EU (EU-ETS) müsste entsprechend angepasst werden, denn CBAM und EU-ETS greifen ineinander.
Unternehmen, die zu den vom EU-ETS erfassten Branchen zählen, müssen für jede ausgestoßene Tonne an Treibhausgasen ein Emissionszertifikat der EU besitzen. Für eine bestimmte Menge an CO2-Emissionen werden ihnen Zertifikate kostenlos zugeteilt. Für Emissionen, die diese Menge überschreiten, müssen sie jedoch Zertifikate hinzukaufen. Dies soll für die betroffenen Unternehmen einen Anreiz setzen, ihren Treibhausgasausstoß zu reduzieren. Das EU-ETS kann Experten zufolge allerdings dazu führen, dass Güter in anderen Ländern ohne entsprechende Klimaschutzvorgaben günstiger hergestellt und in die EU importiert werden. Aufgrund dieses „Carbon Leakage“-Effekts würde der globale CO2-Ausstoß nicht reduziert, sondern lediglich aus der EU in andere Regionen verlagert. Dies soll der geplante CO2-Grenzausgleichsmechanismus verhindern.
Wie der Rat mitteilte, würde die nun erzielte Einigung allerdings auch bedeuten, dass den Emittenten in den betroffenen Sektoren keine kostenlosen Emissionszertifikate mehr ausgestellt werden, da eine Kombination aus CBAM und kostenlosen Gutschriften nach aktueller Einschätzung wohl einen Verstoß gegen Regeln der Welthandlungsorganisation (WTO) darstellen würde.
Christian Lütkehaus, Experte für Klima & Nachhaltigkeit/ESG bei Pinsent Masons, sieht hier noch wesentliche Fragezeichen: „Die WTO-Problematik liegt tatsächlich auf der Hand, doch wie die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Exporten in den direkt betroffenen Sektoren sichergestellt werden soll, wenn Unternehmen keine kostenlosen Emissionszertifikate mehr erhalten, erscheint noch ungewiss. Indirekt betroffen sind zudem auch EU-Hersteller, die vom CBAM erfasste Produkte weiterverarbeiten, da der CBAM bei ihnen zu höheren Beschaffungskosten führen und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit drücken dürfte. Vertreter der EU-Wirtschaftsunternehmen hatten sich nicht zuletzt mit Blick auf diese ungeklärten Fragen auch eher zurückhaltend zu dem eingeschlagenen Weg geäußert und stattdessen eine Präferenz für geeignete multilaterale Klimavereinbarungen signalisiert".
Die Kommission teilte mit, die CO2-Abgabe solle einen Anreiz für andere Staaten setzen, ihre Klimaschutzmaßnahmen zu erhöhen: Wenn sie das gleiche Klimaschutzniveau wie die EU erreichen, könnten ihre Importe dem Vorschlag nach von der CO2-Abgabe befreit werden.
Out-Law Analysis
23 Jul 2021