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EU will die klimaneutrale Industrie intensiver fördern


Die Europäische Kommission hat ihr neues Wirtschaftsprogramm, den sogenannten „Industrieplan für den Grünen Deal“, vorgestellt, der unter anderem zusätzliche Wirtschaftshilfen mit den Umweltzielen der EU verknüpfen soll.

Der Industrieplan für den grünen Deal soll der Kommission zufolge die Wirtschaft stabilisieren, die Wettbewerbsfähigkeit der EU mit Staaten wie den USA oder China sichern und letztlich dazu beitragen, dass die EU ihr Ziel erreicht, bis 2050 klimaneutral zu sein.

Das Programm ruht auf vier Säulen: Als erste Säule sieht die Kommission einen vereinfachten Rechtsrahmen für die klimafreundliche Industrie vor. Hierzu will sie ein „Netto-Null-Industrie-Gesetz“ auf den Weg bringen, also ein Gesetz für eine CO2-neutrale Industrie. Das Gesetz soll für Unternehmen, die auf CO2-neutrale Technologien setzen, unter anderem Genehmigungsverfahren erleichtern und ausgewählte Projekte strategisch fördern. Außerdem soll das bereits zuvor angekündigte „Gesetz zu kritischen Rohstoffen“ den Zugang zu Materialien wie Seltenen Erden sichern. Eine bereits zuvor angekündigte Reform des Strommarkts ist ebenfalls in den Plan eingeflossen und soll kostengünstigen Strom aus erneuerbaren Energiequellen verfügbar machen.

Die zweite Säule bildet ein schneller Zugang zu Finanzmitteln. Hier ist vor allem erwähnenswert, dass die Kommission die Vorgaben für staatliche Beihilfen in der EU weiter lockern will, damit die Mitgliedstaaten Unternehmen, die auf klimafreundliche Technologien setzen, künftig umfangreichere Fördermittel zur Verfügung stellen können, und dies auch schneller als bisher. So will die EU im Wettbewerb um zukunftsträchtige Industrien mit Staaten wie den USA oder China mithalten, die bereits weitreichende Wirtschaftshilfen beschlossen haben.

„Der nun beschlossene Industrieplan für den grünen Deal ist ein begrüßenswerter Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas mit Blick auf grüne Technologien zu sichern. Gerade auch im Bereich Wasserstoff hatte sich in der Industrie in den vergangenen Monaten Unmut gemehrt, dass der sogenannte ‚Ramp-up‘ der Wasserstoffindustrie in Europa durch ‚Überregulierung‘ erschwert wird, während die USA durch ihren Inflation-Reduction-Act bereits im August 2022 weitreichende und unkomplizierte Förderung unter anderem auch für Wasserstoff-Technologien ermöglicht hatte. Insofern ist der europäische Industrieplan nun nur zu begrüßen“, so Franziska Graf, Rechtsanwältin bei Pinsent Masons und Expertin für Climate Change, Sustainability und ESG. „Allerdings bleibt selbst mit den neuen Plänen der EU die Durchschlagskraft des Industrieplans zum Grünen Deal abzuwarten; gerade die Tatsache einer fehlenden angemessenen EU-weiten Finanzierung, und dass der Plan vor allem auf eine nationale Subventionierung der Mitgliedsstaaten setzt, wird als Hemmschuh gesehen. Die Beschleunigung der Energiewende auch durch umfassende und unbürokratische Instrumente ist derzeit das ‚A und O‘.“

Unter anderem sollen mit dem Industrieplan Unternehmen, die im Bereich der erneuerbaren Energien tätig sind, leichter Beihilfen von den Mitgliedstaaten erhalten können, ebenso auch Unternehmen, die Prozesse zur Dekarbonisierung der Industrie entwickeln oder nutzen. Zudem will die Kommission prüfen, ob klimafreundliche Unternehmen und Projekte nicht auch mit EU-Mitteln gefördert werden können. Hierzu könnten der Kommission zufolge Mittel aus den Programmen REPowerEU, InvestEU und dem Innovationsfonds genutzt werden.

Säule drei sind Qualifikationsmaßnahmen, die sicherstellen sollen, dass die europäischen Arbeitskräfte für die Technologien qualifiziert sind, die für den grünen Übergang erforderlich sind. Unter anderem plant die Kommission sogenannte „Net-Zero Industry Academies“, also Akademien für eine CO2-neutrale Industrie, die Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme in strategischen Branchen anbieten sollen.

Als vierte Säule nennt die Kommission einen offenen Handel und widerstandsfähige Lieferketten. Um dies zu ermöglichen, will die Kommission ihr Netz an Freihandelsabkommen mit internationalen Partnern stärken und die Gründung eines Clubs für kritische Rohstoffe prüfen, der Rohstoffverbraucher und rohstoffreiche Länder zusammenbringen soll.

Auch will die Kommission den EU-Binnenmarkt vor „unfairem Handel“ im Bereich der sauberen Technologien schützen und damit sicherstellen, dass ausländische Subventionen den Wettbewerb im Binnenmarkt in diesem Bereich nicht verzerren – dies bezieht sich wohl auf die EU-Verordnung zur Kontrolle drittstaatlicher Subventionen, die im Januar in Kraft getreten ist. Die neue Verordnung soll laut der EU-Kommission eine Regelungslücke schließen, denn bisher unterliegen die von den Mitgliedstaaten gewährten Subventionen den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen, die dazu dienen sollen, den Binnenmarkt vor Wettbewerbsverzerrungen zu schützen. Jedoch gab es bislang kein EU-Instrument für die Kontrolle vergleichbarer Subventionen durch Drittstaaten. Das soll die neue Verordnung ändern und so etwaige Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt, die durch Subventionen durch Drittstaaten entstehen könnten, verhindern.

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