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24 Mar 2021, 12:11 pm
Die Bundeskanzlerin hat den Beschluss, Gründonnerstag und Karsamstag in diesem Jahr zu Ruhetagen zu machen, zurückgenommen.
Mit dem Ziel, Kontakte zu reduzieren und so die dritte COVID-19-Welle zu brechen, hatten sich Bund und Länder am Montag darauf verständigt, dass der Gründonnerstag und der Karsamstag in diesem Jahr Ruhetage sein sollten. Laut Regierungsbeschluss vom 22. März sollte eine Ausnahme lediglich am Karsamstag für den Lebensmittelhandel „im engeren Sinne“ gelten. Doch das ist nun hinfällig. Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel soeben öffentlich mitteilte, werden Gründonnerstag und Karsamstag wie gewohnt Werktage sein.
„Unternehmen werden diese Nachricht mit Sicherheit begrüßen, da sie durch die kurzfristig anberaumten zusätzlichen Ruhetage sowohl finanziell als auch organisatorisch vor große Herausforderungen gestellt worden wären“, so Manfred Schmid, Experte für Arbeitsrecht bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law.
Die Entscheidung, zwei zusätzliche Ruhetage rund um Ostern zu schaffen, hatte auf vielen Ebenen für Unklarheiten gesorgt: Zum einen stand nicht fest, wie dies rechtlich umgesetzt werden sollte und ob die beiden Tage letztlich in 2021 einem Feiertag gelichgestellt würden. „Dies hätte bedeutet, dass Unternehmen ihre Angestellten, die an diesen Tagen normalerweise hätten arbeiten müssen, bei vollem Gehalt hätten freistellen müssen“, so Gamze Radovic, Expertin für Arbeitsrecht bei Pinsent Masons. „Arbeitnehmer, die auch an Feiertagen arbeiten dürfen und müssen – beispielsweise im Rettungsdienst oder bei der Feuerwehr – hätten Anspruch auf Ersatzruhetage und gegebenenfalls aufgrund von Tarifverträgen, anderen Vereinbarungen oder betrieblicher Übung auch Anspruch auf einen Feiertagszuschlag gehabt. Alles in allem hätten die zwei zusätzlichen Ruhetage in vielen Betrieben nicht nur zu Unkosten, sondern auch zu großen organisatorischen Problemen und Verzögerungen geführt.“
Wie Der Spiegel berichtete, habe der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau am Dienstag vor „immensen Kosten im Zusammenhang mit einem Produktionsstopp am Gründonnerstag“ gewarnt, der Bundesverband Spedition und Logistik hingegen habe auf mögliche Probleme bei der Warenlieferung, beispielsweise an Supermärkte, hingewiesen.
Merkel sagte, sie habe sich heute Vormittag entschieden, die notwendige Verordnung für die Osterruhe zu stoppen. Die Idee sei ein Fehler gewesen, obgleich es gute Gründe dafür gegeben habe – sie sei in der Kürze der Zeit aber nicht umsetzbar. Die Bundeskanzlerin teilte mit, sie bedauere die zusätzliche Verunsicherung und entschuldigte sich hierfür.
Out-Law News
23 Mar 2021