Registrieren Sie sich - wir behalten Ihre Einstellungen bei.
Garantiert nichts verpassen: Registrieren Sie sich, um auf unsere kostenfreien Premium-Inhalte zugreifen zu können. Personalisieren Sie Ihre Inhalte und erhalten Sie Updates zu relevanten Themen.
Ein Produkt, das seinen Konsumenten gesundheitliche Vorteile bringen soll, sollte laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht allein aufgrund seiner empfohlenen Dosierung als Arzneimittel eingestuft werden.
In einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVG), dass die zuständigen Behörden ein Produkt ganzheitlich betrachten müssen, um zu beurteilen, ob es sich um ein Nahrungsergänzungs- oder ein Arzneitmittel handelt. Bei der Einstufung müssen sämtliche Produktmerkmale, darunter auch mögliche Gesundheitsrisiken, in die Entscheidung mit einbezogen werden, so das BVG.
Two recent decisions by the Unified Patent Court (UPC) Local Division in the Hague in the medtech space offer further insights into the court’s developing approach to requests for preliminary injunctions (PIs).
A European patent for a drug used in the treatment of high cholesterol has become the first to be revoked following full trial proceedings before the Unified Patent Court (UPC).
A local division of the Unified Patent Court (UPC) in Germany has banned a business from selling certain shower tray products in seven other countries. It is the first substantive decision of the UPC since it began operating last year.
Wir verwenden Cookies, die für die Funktionsweise unserer Website unerlässlich sind. Um unsere Website zu verbessern, verwenden wir darüber hinaus Cookies, die uns helfen, zu verstehen, wie Besucher die Website nutzen, zu messen, wie viel Datenverkehr auf unsere Website von Social Media-Plattformen kommt sowie um Ihre Erfahrung zu personalisieren. Einige der von uns verwendeten Cookies werden von Dritten zur Verfügung gestellt. Um alle Cookies zu akzeptieren, klicken Sie auf „Alle Cookies zulassen“. Um alle nicht erforderlichen Cookies abzulehnen, klicken Sie auf „Alle Cookies ablehnen“. Um auszuwählen, welche optionalen Cookies Sie zulassen möchten, klicken Sie auf „Cookie Einstellungen “. Dieses Tool verwendet zum Speichern Ihrer Auswahl Cookies.
Please visit our cookie policy for more information.
We are working towards submitting your application.
Thank you for your patience.An unknown error occurred, please input and try again.