Out-Law News Lesedauer: 2 Min.

Teiluntersagung einer Investition für Cosco: Investoren aus dem Ausland werden immer häufiger überprüft


Der Streit um den geplanten Einstieg von Cosco Shipping am Hamburger Hafen verdeutlicht die wachsende Bedeutung der Investitionskontrolle in Deutschland. 

Der geplante Einstieg des chinesischen Staatskonzerns Cosco Shipping in die Betreibergesellschaft des Terminals Tollerort am Hamburger Hafen hat zu einer großen öffentlichen Debatte darüber geführt, ob es für ausländische Investoren unter staatlicher Kontrolle immer noch zu leicht möglich ist, sich in sicherheitsrelevante Unternehmen in Deutschland einzukaufen.

Cosco beabsichtigte, 35 Prozent des Hafenterminalbetreibers zu übernehmen. Die Transaktion wurde allerdings Gegenstand eines Investitionsprüfverfahrens, welches das Bundeswirtschaftsministerium auf Grundlage der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) einleitete. Wie das Ministerium heute mitteilte, ist das Prüfverfahren nun abgeschlossen: Die Bundesregierung hat eine Teiluntersagung für den Erwerb erteilt. Statt der geplanten 35 Prozent, darf Cosco nun lediglich einen Unternehmensanteil unter 25 Prozent der Betreibergesellschaft erwerben. Das Bundeswirtschaftsministerium begründete den Schritt damit, dass die Übernahme andernfalls eine „Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit“ darstelle.

Darüber hinaus unterbindet der Beschluss auch, dass Cosco über Sonderrechte ein atypischer Kontrollerwerb gelingt. So wird dem chinesischen Konzern unter anderem untersagt, „sich vertraglich Vetorechte bei strategischen Geschäfts- oder Personalentscheidungen einräumen zu lassen.“ Auch darf Cosco weder Mitglieder der Geschäftsführung noch Personen in operativen Führungspositionen zur selbstsändigen Entscheidung benennen.

Cosco Shipping ist allerdings nicht das einzige Unternehmen aus einem Drittstaat, das in Deutschlands kritische Infrastruktur oder andere sicherheitsrelevante Bereiche investieren möchte und daher derzeit einem Prüfverfahren unterzogen wird. Auch die geplante Übernahme von VMware, einem Unternehmen für Cloud-Computing, durch das US-amerikanische Halbleiter-Unternehmen Broadcom wird Medienberichten zufolge derzeit durch das Bundeswirtschaftsministerium geprüft.

Ferner geht aus einer Statistik des Bundeswirtschaftsministeriums (12-seitiges PDF/ 921 KB) hervor, dass sich die Zahl der in Deutschland eingeleiteten Investitionsprüfverfahren von 2020 auf 2021 nahezu verdoppelt hat: So gab es 2021 insgesamt 306 nationale Prüfverfahren, 2020 waren es noch 160 und 2017 lediglich 66. Außerdem gingen 2021 ganze 240 EU-Notifizierungen im Rahmen des europäischen Kooperationsmechanismus beim Bundeswirtschaftsministerium ein. In solchen Fällen benachrichtigt ein EU-Mitgliedstaat die anderen EU-Mitgliedstaaten darüber, dass er ein Prüfverfahren für eine Transaktion eingeleitet hat, und gibt ihnen so Gelegenheit zur Stellungnahme.

Experten zufolge erklärt sich der Anstieg der Prüfverfahren durch in den vergangenen Jahren erfolgte Änderungen im deutschen und europäischen Außenwirtschaftsrecht. Seither ist es für Investoren außerhalb der Europäischen Freihandelszone deutlich schwerer geworden, sich in deutsche Unternehmen aus den 27 in der Außenwirtschaftsverordnung festgelegten sicherheitsrelevanten Bereichen einzukaufen.

Wollen Investoren aus Staaten außerhalb der Europäischen Freihandelszone in deutsche Unternehmen aus besagten sicherheitsrelevanten Bereichen investieren, muss die Transaktion bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte in Bezug auf Stimmrechtsanteile oder Kontrollrechte durch das Bundeswirtschaftsministerium freigegeben werden. Zu den sicherheitsrelevanten Bereichen zählen längst nicht mehr nur das Militär und die kritische Infrastruktur, sondern auch Schlüsseltechnologien. Im Fokus der Investitionskontrollprüfung steht die Frage, ob durch die Übernahme die Sicherheitsinteressen Deutschlands oder der EU beeinträchtigt werden könnten. Entscheidend dabei ist auch die Frage, wer der Käufer ist oder wer hinter ihm steht. Experten beobachten, dass Investoren aus Fernost dabei kritisch gesehen werden – wie das jüngste Beispiel von Cosco Shipping wieder bestätigt.

„Käufer, die in Unternehmen aus sicherheitsrelevanten Bereichen investieren wollen, sollten die Regeln der Investitionskontrolle für jeden Unternehmenskauf mit einem ausländischen Investor prüfen und entsprechend viel Zeit für die Transaktion einplanen“, rät Dr. Sandra Schuh, Expertin für M&A-Transaktionen bei Pinsent Masons. „Insbesondere sollten sie prüfen, ob die geplante Transaktion beim Bundeswirtschaftsministerium angemeldet werden muss. Außerdem sollten sie sich während der Prüfung an das Vollzugsverbot halten.“

We are working towards submitting your application. Thank you for your patience. An unknown error occurred, please input and try again.