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OLG München erklärt Preiserhöhung von Streaming-Dienst DAZN für unwirksam

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Photo by Gabriele Maltinti via Getty Images


Auf Grundlage seiner AGB hatte DAZN 2021 und 2022 seine Preise erhöht. Diese Erhöhung erklärte das Oberlandesgericht München nun für unwirksam – zusammen mit anderen Klauseln der AGB.

Gegen DAZN geklagt hatte der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band (vzbv), der gleich ein Dutzend Preis­an­pas­sungs- und Ver­trags­än­de­rungs­klau­seln in den AGB des Streaming-Dienstes für Sportpakete-Abos aus dem Jahr 2022 für unzulässig hielt. Neun der zwölf angefochtenen Klauseln erklärte das Oberlandesgericht (OLG) München mit seinem Urteil für unwirksam, schloss sich somit der Entscheidung des Landgerichts München aus erster Instanz an und wies die Berufung des Streaming-Anbieters zurück.

Unter anderem erklärte das OLG eine Preisanpassungsklausel für unwirksam, die besagte, dass die Abo-Preise durch DAZN an "sich verändernde Marktbedingungen" oder bei "erheblichen Veränderungen in den Beschaffungs- oder Bereitstellungskosten" angepasst werden können. Das OLG befand die Klausel unter anderem für zu vage, um wirksam zu sein, da sie weder die Voraussetzungen für Preiserhöhungen noch deren Umfang konkretisiere. Daher könne sie vom Unternehmen missbraucht werden, um Zusatzgewinne zu erzielen. Zudem monierten die Richter die Klausel als zu einseitig, da hiernach gestiegene Kosten an die Kunden weitergegeben werden könnten, aber keine Pflicht zur Preissenkung bei sinkenden Kosten formuliert sei.

Eine weitere Klausel sprach dem Streamingdienst die Berechtigung zu, "sämtliche über den DAZN Service bereitgestellten Inhalte zu entfernen oder zu ändern, sofern die Änderungen für Dich zumutbar sind." Auch diese Formulierung bemängelte das OLG als zu ungenau und zu einseitig.

 „Zu den Wirksamkeitsanforderungen bei Klauseln, die den Verwender zur einseitigen Änderung von Preisen beziehungsweise von anderen Vertragsbestandteilen berechtigen, gibt es eine Reihe von Gerichtsentscheidungen, die auch nach der Art des jeweils erbrachten Dienstes differenziert“, so Dr. Marc Salevic von Pinsent Masons.

Das Urteil des OLG München erging bereits im Oktober 2024, wurde jedoch erst jetzt öffentlich bekannt. Laut vzbv ist es noch nicht rechtskräftig, da das OLG keine Revision zuließ, wogegen DAZN eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht haben soll.

Der vzbv teilte mit, die Entscheidung gebe Rückenwind für eine laufende Sammelklage gegen DAZN, die er beim OLG Hamm eingereicht hat.

Dr. Nils Rauer von Pinsent Masons merkt an: „Die verschiedenen Klagemöglichkeiten mit ihren jeweiligen prozessrechtlichen Eigenheiten im Gerichtsverfahren können auch Einfluss darauf haben, inwieweit eine Preiserhöhung umgesetzt werden kann.“

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