Out-Law News Lesedauer: 2 Min.
16 Mar 2020, 5:22 pm
Die Bundesregierung stellt ein Milliarden-Euro-Paket zur Verfügung, um die Folgen der Krise abzufedern und Unternehmen und Bürger zu schützen.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sind sich einig: Das Coronavirus stellt nicht nur das Gesundheitswesen, sondern auch die Wirtschaft auf die Probe. Durch die enge internationale wirtschaftliche Verflechtung treffen deutsche Unternehmen die Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht nur in Deutschland, sondern auch an anderen Orten der Welt. Noch könne niemand die Tragweite seriös beschreiben, die die Pandemie auf die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland haben werde, so das Bundesministerium für Wirtschaft und das Bundesministerium für Finanzen in einer gemeinsamen Erklärung. Erste Auswirkungen des Virus sind aber bereits jetzt spürbar: Messen werden abgesagt, die Reisetätigkeit geht zurück und Lieferketten werden unterbrochen oder gestört.
Die beiden Ministerien haben daher ein umfassendes Maßnahmenpaket auf die Beine gestellt. Es soll Arbeitsplätze sichern und Unternehmen unterstützen. „Wir haben die finanzielle Kraft, diese Krise zu bewältigen. Es ist genug Geld da und wir setzen es ein“, so Scholz. „Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um Beschäftigte und Unternehmen zu schützen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen.“
Für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind, will die Bundesregierung ein Schutzschild errichten, der aus drei Kernpunkten besteht. Laut Handelsblatt begrüßen Ökonomen das Maßnahmenpaket.
Verbesserter Zugang zu Kurzarbeitergeld
Arbeitnehmer können Kurzarbeitergeld erhalten, wenn aus bestimmten Gründen die betriebsübliche Arbeitszeit vorübergehend gekürzt wird. Diese staatliche Leistung soll den Verdienstausfall teilweise ausgleichen und verhindern, dass Beschäftigte bei vorübergehenden wirtschaftlichen Belastungen im Betrieb ihre Stelle verlieren. Bis Anfang April soll die Kurzarbeiterregelung zielgerichtet angepasst werden, sodass Kurzarbeit leichter beantragt und öfter gewährt werden kann: Das Quorum der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb soll von 30 % auf bis zu 10 % abgesenkt werden, zudem soll Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeiter ermöglicht werden und die Bundesagentur für Arbeit soll sämtliche Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit vollständig erstatten.
Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
Die Möglichkeiten, Steuerzahlungen zu stunden und Vorauszahlungen zu senken, sollen laut Papier der beiden Ministerien erweitert werden, um so die Liquidität von Unternehmen zu verbessern. Die erforderliche Abstimmung mit den Bundesländern wurde bereits eingeleitet, so das Finanzministerium. Auch bei der Vollstreckung sollen neue Regeln gelten: Auf Vollstreckungsmaßnahmen wie etwa Kontopfändungen und Säumniszuschläge werde bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Steuerschuldner unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist. Mit der Energie- und Luftverkehrssteuer sowie mit Versicherungs- und Umsatzsteuer soll ähnlich verfahren werden.
Schutzschild für Betriebe und Unternehmen
Viele Unternehmen und Betriebe leiden laut dem Papier an unverschuldeten Umsatzrückgängen, während laufende Kosten gar nicht oder nur langsam abgebaut werden können. Bei der staatlichen KfW-Bank können von der Corona-Krise betroffene Unternehmen Kredite beantragen. Angepasste Angebote stünden für nahezu alle bereit, vom Freelancer bis zum Großunternehmen. Für Unternehmen mit mehr als fünf Milliarden Euro Umsatz soll eine Unterstützung wie bisher nach Einzelfallprüfung erfolgen. Auch der Zugang zu Bürgschaften soll erleichtert und der Bürgschaftsrahmen erhöht werden.
Die Bundesregierung kündigt an, der KfW die nötigen Garantievolumina zur Verfügung zu stellen. Der im Bundeshaushalt vorgesehene Garantierahmen von 460 Milliarden Euro könne zeitnah um bis zu 93 Milliarden Euro erhöht werden und wenn nötig auch darüber hinaus.
Wegen der hohen Unsicherheit in der aktuellen Situation habe sich die Bundesregierung bewusst dafür entschieden, ihre Maßnahmen nicht im Volumen zu begrenzen: „Oberstes Ziel der Wirtschaftspolitik in dieser Lage muss nun sein, Unsicherheit abzubauen. Kein gesundes Unternehmen sollte wegen Corona in die Insolvenz gehen, kein Arbeitsplatz sollte verlorengehen. Wir spannen daher ein umfassendes Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen. Ein zentrales Instrument bilden umfassende Liquiditätshilfen und Expressbürgschaften für Unternehmen“, so Altmaier.
Das Sonderprogramm werde bei der EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommissionspräsidentin habe bereits signalisiert, dass sie für Flexibilität in der Anwendung beihilferechtlicher Regelungen im Zuge der Corona-Krise sorgen möchte.
Auf europäischer Ebene wollen sich Scholz und Altmaier für ein koordiniertes und entschlossenes Vorgehen einsetzen und ihre Corona-Maßnahmen europäisch verzahnen.
Die Europäischen Kommission plane eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro. Die europäische Bankenaufsicht beabsichtige, bestehende Spielräume zu nutzen, damit Banken weiter verlässlich Liquidität an die Wirtschaft geben können. Zudem habe die Europäische Zentralbank Maßnahmen zur Bereitstellung von Liquidität für Banken angekündigt.
Out-Law News
13 Mar 2020