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Seit dem 14. Mai 2024 ist in Deutschland das Digitale-Dienste-Gesetz, kurz DDG, in Kraft. Aus einer jüngst veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion lässt sich nun der Stand der anlaufenden behördlichen Durchsetzung der neuen Pflichten für Service Provider ablesen.

„Das DDG markiert einen wichtigen Meilenstein bei der Regulierung digitaler Dienste und hier insbesondere bei der Bekämpfung illegaler und unautorisierter Inhalte im Netz“, so Dr. Nils Rauer, Experte für Technologierecht bei Pinsent Masons.

Das Gesetz hat das bisherige Telemediengesetz (TMG) abgelöst und ergänzt den sogenannten Digital Services Act (DSA) der EU.

Der DSA selbst ist bereits am 16. November 2022 in Kraft getreten. Die Verordnung sieht ein abgestuftes System der digitalen Regulierung des europäischen Binnenmarkts vor, wobei die strengsten Anforderungen an besonders große Unternehmen gerichtete sind. Sie unterfallen den Bestimmungen für „very large online platforms“ (VLOPs) respektive „very large online search engines“ (VLOSE). Gemeint sind hier Amazon, Apple, Google und andere.

Am 17. Februar 2024 wurde der Anwendungsbereich des DSA – unabhängig von der Größe und Reichweite des Services – auf sämtliche Online Service Provider ausgedehnt. Wie bei Verordnungen üblich, gelten die einschlägigen Bestimmungen in allen Mitgliedstaaten der Union unmittelbar. Die betroffenen Provider müssen unter anderem Pflichtinformationen bereithalten und Kontakstellen anbieten, an die man sich mit Beschwerden hinsichtlich möglicherweise rechtswidriger Inhalte wenden kann. Zudem müssen spezifische Melde- und Abhilfeprozesse implementiert werden.

„Der Aufwand kann daher für den einzelnen durchaus erheblich sein“, so Dr. Nils Rauer. „Die Frage, die derzeit viele Provider umtreibt, geht dahin, ob bereits Kontrollen oder gar Durchsetzungsmaßnahmen von Behörden drohen.“

Die Antwort der Bundesregierung biete hier etwas Aufschluss.

„Man muss zunächst wissen, dass der europäische Gesetzgeber bei der Durchsetzung der neuen Unionsregularien ganz entscheidend auf die Mitgliedstaaten setzt“, erklärt Dr. Nils Rauer weiter. „Es bedarf Behörden vor Ort, die darauf achten, dass die gesetzlichen Bestimmungen auch eingehalten werden. Der deutsche Gesetzgeber hat daher die Bundesnetzagentur zur Aufsichtsbehörde für den DSA bestimmt.“

Die Agentur wiederum hat nun eine Koordinierungsstelle für den DSA und das DDG eingerichtet. Diese hat auch bereits ihre Arbeit aufgenommen.

Im Rahmen einer sogenannten Kleinen Anfrage hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion  im Juli 2024 insgesamt 53 Fragen zum DDG und der bisherigen Tätigkeit der Koordinierungsstelle an die Bundesregierung gerichtet. Aus den Antworten geht unter anderem hervor, dass die Koordinierungsstelle zwar arbeitet und kontrolliert, aber bislang noch keine förmlichen Verfahren gegen Service Provider eingeleitet hat. Es ist aktuell von „Vorermittlungen“ die Rede, die durchgeführt würden.

Bis dato wurden 222 Beschwerden über das Beschwerdeportal der Koordinierungsstelle für digitale Dienste eingereicht. „Dies mag noch überschaubar klingen und ist es sicherlich auch“, ergänzt Anna-Lena Kempf, Expertin auf dem Gebiet der digitalen Transformation bei Pinsent Masons. „Man muss aber sehen, dass die Koordinierungsstelle personell wie auch fachlich noch im Aufbau befindlich ist. Vielen Internetnutzern wird sie auch noch nicht hinreichend bekannt sein. Die Zahlen werden aber erwartungsgemäß bald steigen, und damit auf das Risiko für Service Provider, in den Fokus der Behörde zu geraten.“

Sogenannte „Trusted Flagger“, also Stellen, die aufgrund ihrer Fachkenntnisse einen besonderen Status haben und Verstöße gegen den DSA an die Koordinierungsstelle melden können, gibt es in Deutschland noch nicht. Allerdings wurden bislang acht Anträge auf den Status als „Trusted Flagger“ gestellt. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort auch darauf hin, dass bislang europaweit erst zwei Stellen zu „Trusted Flaggern“ ernannt wurden. „Wenn es erst einmal solche „Trusted Flagger“ auch in Deutschland gibt, wird die Arbeitsbelastung der Koordinierungsstelle sprunghaft ansteigen“, so Anna-Lena Kempf.

„Unter dem Strich kann man festhalten, dass es auf der Durchsetzungsebene langsam, aber sicher anläuft“, so Dr. Nils Rauer. „Die inhaltlichen Verpflichtungen bestehen, sind im Gesetz klar formuliert. Gerade Service Provider, die einen Hosting Dienst oder eine Online-Plattform im Sinne des DSA betreiben, sollten auf Compliance achten. Das geschulte Auge erkennt vergleichsweise leicht, ob jemand seinen Verpflichtungen nachkommt oder nicht. Am Ende könnte es auch ein Wettbewerber sein, der den entscheidenden Fingerzeig gibt oder selbst zur Feder greift und eine Abmahnung formuliert. Ungemach droht nicht zwingend allein von der Bundesnetzagentur.“

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