Accord Healthcare erzielt Erfolg in Grundsatz-Verfahren gegen AOK

16 Dec 2021 | 04:02 pm | Lesedauer: 1 Min.

Die multinationale Wirtschaftskanzlei Pinsent Masons hat Accord Healthcare in einem vergaberechtlichen Grundsatzverfahren gegen die elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) vertreten.

Die AOK hatte im vergangenen Jahr eine Ausschreibung zu Antibiotika-Arzneimitteln durchgeführt. Im Rahmen der Ausschreibung sollten nicht nur der Preis, sondern auch andere Kriterien des Angebots von Bedeutung sein. Angebote pharmazeutischer Unternehmen sollten einen Bonus von bis zu 8 % erhalten, wenn die Unternehmen nachweisen konnten, dass die Wirkstoff-, Bulk- und Blisterproduktion nur in der EU, in Mitgliedsstaaten des General Procurement Agreements oder in Staaten erfolgt, mit denen die EU ein Freihandelsabkommen geschlossen hat (sog. "geschlossene Lieferkette"). De facto führte das Kriterium der "geschlossenen Lieferkette" dazu, dass Bieter, deren Wirkstoff-, Bulk- oder Blisterproduktion vollständig oder teilweise z.B. in Indien oder China erfolgt, nur geringe Zuschlagschancen hatten. Es wird geschätzt, dass mehr als 80 % der Antibiotika-Wirkstoffe aus China stammen.

Auf Antrag von Accord Healthcare u.a. hatte die Vergabekammer des Bundeskartellamtes das Kriterium der "geschlossenen Lieferkette" bereits als unvereinbar mit dem Vergaberecht eingestuft. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer hatte die AOK Beschwerde zum Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Entscheidung der Vergabekammer einen am 1. Dezember 2021 verkündeten Beschluss bestätigt. Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Ausschreibung der AOK wegen des Kriteriums der "geschlossenen Lieferkette" gegen das Gebot der Gleichbehandlung der Bieter und das Gebot der Verwendung objektiver Ausschreibungskriterien verstößt.

"Wir freuen uns sehr, dass Accord Healthcare diesen wichtigen Erfolg in einer vergaberechtlichen Grundsatzfrage mit unserer Unterstützung erzielen konnte", sagt Marc Holtorf, Partner und Leiter des deutschen Life Sciences Teams von Pinsent Masons.

Accord Healthcare wurde federführend von dem Pinsent Masons Partner Marc. L. Holtorf beraten. Er wurde dabei von den Rechtsanwältinnen Theresa Merz, Katharina Nolte und Christina Miller unterstützt.

Wichtigste Ansprechpartner

Marc L. Holtorf

Marc L. Holtorf

Rechtsanwalt, Partner, Head of German Life Sciences

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