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Expertengruppe der EU macht Empfehlungen für eine Sozial-Taxonomie


Die EU-Plattform für nachhaltiges Finanzwesen hat ihre Empfehlungen zur Entwicklung einer Sozial-Taxonomie veröffentlicht. Sie orientiert sich dabei an der Struktur der Nachhaltigkeits-Taxonomie und der vorgeschlagenen CSR-Richtlinie.

Die Europäische Kommission erwägt, nach der 2020 in Kraft getretenen EU-Taxonomie-Verordnung, welche vor kurzem durch delegierte Rechtsakte konkretisiert wurde, nun auch eine Sozial-Taxonomie zu etablieren. Die EU-Taxonomie-Verordnung soll ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten festlegen, deshalb spricht man auch von der Nachhaltigkeits-Taxonomie; an diese wäre die Sozial-Taxonomie angelehnt. Diese könnte festlegen, unter welchen Voraussetzungen eine Wirtschaftsaktivität oder ein Unternehmen in der EU als „sozial“ klassifiziert werden darf.

Ein solche Klassifikation könnte einen zusätzlichen Anreiz für Geldgeber setzen, in auf diese Weise ausgezeichnete Projekte zu investieren, denn damit wäre gewährleistet, dass Finanzprodukte und Wirtschaftsaktivitäten, die besonderen Wert auf soziale Verträglichkeit legen, grundsätzlich finanziell förderungswürdig sind. Auch könnte so letztlich mehr Kapital in soziale Wirtschaftsaktivitäten fließen. Noch ist die Sozial- Taxonomie nicht gesetzlich verankert, aber es ist wahrscheinlich, dass die Nachhaltigkeits-Taxonomie dahingehend geändert wird; in welchem Umfang lässt der Abschlussbericht jedoch noch offen.

Folglich würde sich die Sozial-Taxonomie auf folgende Richtlinien, Verordnungen und Gesetzesinitiativen auswirken:

In ihrem am Montag veröffentlichten Abschlussbericht (84 Seiten/1,8 MB) schlägt die Plattform für nachhaltiges Finanzwesen, eine ständige Expertengruppe der EU- Kommission, welche im Zuge der Nachhaltigkeits-Taxonomie ins Leben gerufen wurde, vor, die Struktur einer Sozial-Taxonomie nah an der Struktur der Nachhaltigkeits-Taxonomie zu halten. Auch die Sozial-Taxonomie sollte folglich – spiegelbildlich zur Nachhaltigkeits-Taxonomie – soziale Ziele sowie Arten von wesentlichen Beiträgen zu diesen Zielen festlegen und zudem klarstellen, wann keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigt wird (Do-No-Significant-Harm-Prinzip/DNSH) Weiterhin ist auch die Einhaltung von ökologischen Mindestgarantien vorgesehen. Für die genauere Festlegung der Anforderungen und insbesondere detaillierter technischer Bewertungskriterien, anhand derer bestimmt wird, was als „wesentlicher Beitrag“ und was als „erhebliche Beeinträchtigung im Hinblick auf die sozialen Ziele“ gilt, empfiehlt die Plattform für nachhaltiges Finanzwesen eine Konkretisierung mittels delegierter Rechtsakte – ebenfalls gleich der Nachhaltigkeits-Taxonomie.

Dennoch weist der Abschlussbericht auf unterschiedliche Ausgangssituationen bei der Sozial- Taxonomie im Vergleich zur Nachhaltigkeits-Taxonomie hin:

„Während die meisten Wirtschaftsaktivitäten negative Auswirkungen auf die Umwelt haben, können die meisten Wirtschaftsaktivitäten durch die Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen, die Zahlung von Steuern, und die Produktion von sozial nützlichen Gütern und Leistungen als von Natur aus sozial nützlich angesehen werden. Eine [Sozial- Taxonomie] muss zwischen solchem inhärenten Nutzen und einem zusätzlichen sozialen Nutzen unterscheiden, der direkt zur Verwirklichung der Menschenrechte beiträgt, wie zum Beispiel die Verbesserung des Zugangs zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung oder die Gewährleistung menschenwürdiger Arbeitsplätze.“ Außerdem sei zu beachten, dass Nachhaltigkeitsziele und -kriterien wissenschaftlich fundiert seien, während die Sozial-Taxonomie auf internationalen, maßgeblichen Standards beruhen sollte, wie beispielsweise der Internationalen Menschenrechtskonvention.

Daher empfiehlt die Plattform für nachhaltiges Finanzwesen auch, die Sozial-Taxonomie nicht komplett am Vorbild der Nachhaltigkeits-Taxonomie auszurichten.

Die Ziele in der Sozial-Taxonomie sollen sich laut dem Abschlussbericht an der Art der Interessengruppe (Stakeholder) orientieren, die von den Wirtschaftsaktivitäten betroffen sein könnten. Dies sind die eigene Belegschaft eines Unternehmens einschließlich der Beschäftigten entlang der Wertschöpfungskette, Endverbraucher, sowie Gemeinschaften, die direkt oder über die Wertschöpfungskette von den Wirtschaftsaktivitäten betroffen sind. „Daher wird vorgeschlagen, dass sich eine künftige [Sozial- Taxonomie] auf diese drei Interessengruppen konzentrieren sollte, zu deren Leben und Lebensunterhalt die Wirtschaftsaktivitäten einen positiven Beitrag leisten können“, heißt es in dem Bericht.

Die Kernziele der Sozial-Taxonomie sollten dementsprechend lauten:

  • Menschenwürdige Arbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette;
  • angemessener Lebensstandard und Wohlergehen der Verbraucher;
  • sowie inklusive und nachhaltige Kommunen und Gesellschaften.

Damit lehnt sich der Vorschlag der Plattform für nachhaltiges Finanzwesen auch an der CSR-Richtlinie an, die ebenfalls auf diese drei Interessengruppen abzielt.

Im Gegensatz zur Nachhaltigkeits-Taxonomie sollen in der Sozial-Taxonomie auch Unterziele festgelegt werden, welche auf wesentliche Aspekte dieser Ziele näher eingehen, beispielsweise auf Gesundheitsfürsorge, Wohnraum, Löhne, Nichtdiskriminierung, Verbrauchergesundheit und Lebensgrundlagen der Gemeinschaften.

Zudem könnte sich eine Sozial-Taxonomie nach Auffassung der Plattform für nachhaltiges Finanzwesen auch mit grundsätzlich sozial schädlichen Aktivitäten befassen und diese definieren. Ähnlich wie bei der Nachhaltigkeits-Taxonomie geht es hier um die Frage, welche Aktivitäten unter allen Umständen als sozial schädlich angesehen werden sollten. Hierzu legt der Abschlussbericht nahe, dass bestimmte Arten von Waffen oder auch Tabak als unter jedem Umstand schädlich eingeordnet werden könnten. Ferner schlägt die Expertengruppe vor, dass auch ökologische Mindestgarantien Teil der Sozial-Taxonomie werden sollten – so wie soziale Mindestgarantien Teil der Nachhaltigkeits-Taxonomie sind.

Der Abschlussbericht empfiehlt zudem eine Reihe von Maßnahmen, die zur Entwicklung einer Sozial-Taxonomie als nächstes ergriffen werden könnten: Mindestgarantien sollen geklärt, eine Studie über mögliche Auswirkungen einer Sozial-Taxonomie soll durchgeführt und Ziele und Unterziele priorisiert werden. Zudem könnte für die ersten Ziele und einzelne Wirtschaftssektoren festgelegt werden, wann ein wesentlicher Beitrag zu einem Ziel geleistet wird und wann dem Erreichen eines Ziels nicht signifikant geschadet wird.

Die Europäische Kommission teilte mit, sie werden den Abschlussbericht der Plattform für nachhaltige Finanzen sorgfältig analysieren. Die darin gemachten Empfehlungen sind für die Kommission jedoch nicht bindend.

Die Plattform für nachhaltiges Finanzwesen ist eine Expertengruppe, die die Europäischen Kommission berät und bei der Entwicklung ihrer Politik für nachhaltige Finanzen unterstützen, allem voran bei der Weiterentwicklung der Taxonomie. Sie setzt sich aus Nachhaltigkeitsexperten aus dem Finanz-, Nichtfinanz- und Unternehmenssektor, aus Nichtregierungsorganisationen und der Zivilgesellschaft, Hochschulen, Think Tanks und internationale Institutionen zusammen.

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