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Urheberrecht digital: Das Potential Non-Fungibler Tokens


Der effektive Nutzen der Blockchain-Technologie wird weithin diskutiert. Mit den sogenannten Non-Fungible Tokens eröffnet sich nun auch für das digitale Urheberrecht eine spannende Option. Es geht um den Nachweis von Originalität im Netz – ein wichtiger Aspekt gerade bei Online-Auktionen.

Die Auktionshäuser Sotheby‘s und Christie‘s versteigern mittlerweile digitale Kunstwerke für mehrere Millionen Dollar. So wechselte jüngst etwa der erste Tweet von Jack Dorsey, Erfinder und Mitbegründer von Twitter, für 2,9 Millionen US-Dollar den Inhaber. Versteigert wurde dieser Tweet bemerkenswerterweise als Non-Fungible Token (NFT). Man fragt sich, ob dies ein neuer Trend werden kann. Dabei sind zwei Dinge zu trennen: Der NFT als alleinstehende digitale Einheit und der NFT als elektronisches Siegel für ein physisches oder digitales Werk, welches im Netz den Eigentümer wechselt. Beides hat Potential.

Was sind NFTs?

Um NFTs zu verstehen, muss man die Blockchain-Technologie in Grundzügen kennen: Eine Blockchain ist eine Kette digitaler Datenblöcke, in der Transaktionen zusammengefasst werden – ähnlich wie bei einem Buchhaltungssystem. In der Grundkonzeption einer Blockchain sind die Bausteine der Kette dezentral auf vielen verschiedenen Servern gespeichert. Da alle Server miteinander vernetzt sind und sich gegenseitig überwachen, ist es nahezu unmöglich, die Daten in der Blockchain nachträglich zu verändern. Das Wesensmerkmal der Blockchain ist also die Unveränderbarkeit, was für hohe Sicherheit und Vertrauen in das System insgesamt sorgt.

Tokens sind die digitalen Einheiten einer Blockchain. Man unterscheidet dabei zwischen Fungible und Non-Fungible Tokens. Fungibel Tokens, wie beispielsweise Bitcoins, sind generisch und austauschbar. NFTs dagegen sind Unikate. Sie existieren jeweils nur einmal und sind daher individuell.

NFTs als digitales Siegel

Wie eingangs angedeutet, muss man NFTs in zweierlei Weise betrachten: einmal isoliert als digitale Einheit und andererseits als elektronisches Siegel der Echtheit in Verbindung mit einem anderen Werk. Insbesondere in der zweiten Konstellation können NFTs einen nachhaltigen Beitrag zur Verkehrsfähigkeit von urheberrechtlich geschützten Werken im Netz leisten. Zu beachten ist jedoch, dass nach derzeitiger Rechtslage mit dem Erwerb eines NFTs nicht automatisch auch das Eigentum an dem eigentlichen Werk übergeht. Es handelt sich zunächst einmal um einen Satz Metadaten, der den Weg zurück zum Original dokumentiert.

NFTs sind – ganz im Sinne der Blockchain-Technologie – Nachweise dafür, dass das Original oder aber ein vom Urheber autorisiertes Vervielfältigungsstück desselben im Netz angeboten und veräußert wird. Das Konzept lässt sich gut mit der Signierung eines Bildes durch den Künstler vergleichen. Albrecht Dürer war einer der ersten Künstler, der im 15. Jahrhundert die Drucke seiner Werke mit seinem Kürzel versah und sein Schaffen auf diese Weise weit über seine fränkische Heimat hinaus bekannt machte. NFTs sind die modernen Nachfolger dieser Methode.

Bedarf für NFTs

Einen tatsächlichen Bedarf für ein solches digitales Echtheitssiegel gibt es ohne Frage. Denn gerade bei elektronischen Transaktionen stehen wir vor dem Problem, dass man einem Vervielfältigungsstück nicht ansieht, ob es vom Urheber autorisiert worden ist oder nicht. Man denke nur an die illegalen Kopien von Musikwerken, Filmen und Bilddateien, die im Netz zirkulieren. Der Rechtsverkehr würde entscheidend davon profitieren, wenn man digitalen Inhalten „ansehen“ könnte, ob sie legaler Natur sind.

NFTs bieten hier möglicherweise eine Lösung: Ein NFT kann in der Weise mit digitalen Inhalten verbunden werden, dass deren Echtheit zertifiziert wird. Es ergeben sich bei dieser Verfahrensweise allerdings einige interessante rechtliche Fragestellungen. Zum einen muss der Urheber davor geschützt werden, dass unberechtigte Dritte NFTs für ein geschütztes Werk erstellen. Zum anderen muss geklärt werden, wie Werk und NFT in einer Transaktion verknüpft werden können, so dass ein Auseinanderfallen der Rechte verhindert wird.

Diskutiert wird hier die Annahme eines unbenannten Verwertungsrechts der öffentlichen Wiedergabe, welches an NFTs begründet werden könnte. Hieraus könnten Nutzungsrechte abgeleitet und übertragen respektive lizenziert werden. Damit wäre eine dingliche Verknüpfung von digitalen Echtheitssiegel und Werk möglich. Dies Verknüpfung könnte auf legale Vervielfältigungsstücke erstreckt werden. Würde man dagegen allein auf eine schuldrechtliche Verknüpfung setzen, wäre am Ende wohl wenig gewonnen. Denn in dem Moment, in dem das Recht am Werk und das Recht am NFT auseinanderfallen können, wären die Transparenz und das Vertrauen in die Lückenlosigkeit der NFT-Blockchain nachhaltig verwässert. Hier bedarf es noch der Fortentwicklung der rechtlichen Einordnung von NFTs.

NFTs sind also trotz vieler bislang noch offener Fragen durchaus interessant für die Gewährleistung der Verkehrsfähigkeit von urheberrechtlichen Werken im Netz. Es wird sich aber erst noch zeigen müssen, ob NFTs sich als digitales Tool für Rechteinhaber durchsetzen können oder ob das Instrument ein „Hype“ unter Blockchain-Enthusiasten bleibt.

 

Co-Autorin: Amélie von Halem

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