Durch Covid-19 hat sich die Zahl der per Videokonferenz abgehaltenen Gerichtsanhörungen in Deutschland erhöht. Dass sie zur Norm werden, ist jedoch unwahrscheinlich.

In aller Regel werden mündliche Anhörungen in Deutschland persönlich abgehalten, doch dank einer 2002 vorgenommenen Änderung der Zivilprozessordnung ist es möglich, sie auch per Videokonferenz durchzuführen: Das Gericht kann den Parteien, ihren Vertretern und Beratern gestatten, sich während der mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und von dort aus Verfahrenshandlungen vorzunehmen, die live in Bild und Ton übertragen werden.

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