Out-Law News Lesedauer: 1 Min.
13 Sep 2022, 1:39 pm
Das Bundesjustizministerium will das Insolvenzrecht vorübergehend ändern, um Unternehmen, die durch die Energiekrise unter Druck geraten sind, davor zu schützen, übereilt einen Insolvenzantrag stellen zu müssen.
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, will Bundesjustizminister Marco Buschmann das Insolvenzrecht ändern, indem er den Prognosezeitraum im Rahmen der sogenannten Überschuldungsprüfung von zwölf auf vier Monate verkürzt. Das würde bedeuten, dass überschuldete, aber noch zahlungsfähige Unternehmen keinen Insolvenzantrag stellen müssen, wenn ihr Fortbestand für weitere vier Monaten hinreichend wahrscheinlich ist.
Dr. Attila Bangha-Szabo
Rechtsanwalt, Legal Director
Für Unternehmen, die wegen fehlender Liquidität in eine Zahlungsunfähigkeit geraten, gilt weiter die Insolvenzantragspflicht.
Helfen solle die Änderung vor allem jenen Unternehmen, die eigentlich ein funktionierendes Geschäftsmodell und eine gute Zukunftsperspektive haben und nur aufgrund der gestiegenen Energiekosten in wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind. Durch die Verkürzung der Überschuldungsprüfung sollen Unternehmen Zeit gewinnen, um ihre Geschäftsmodelle an die Krise anzupassen. Mit seinem Vorschlag will Buschmann einer möglichen Insolvenzwelle, ausgelöst durch die sprunghaft gestiegenen Kosten aufgrund der Rohstoff- und Energiekrise, entgegenwirkten.
„Von der geplanten Lockerung der Insolvenzantragspflicht werden nur solche Unternehmen erfasst, die zahlungsfähig sind“, erläutert Dr. Attila Bangha-Szabo, Experte für Insolvenzrecht bei Pinsent Masons. „Für Unternehmen, die wegen fehlender Liquidität in eine Zahlungsunfähigkeit geraten, gilt weiter die Insolvenzantragspflicht. Zahlungsunfähige Unternehmen haben aber die Chance, sich im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu sanieren.“
Laut FAZ soll die geplante Gesetzesänderung vor allem dazu führen, dass Unternehmen nicht übereilt einen Insolvenzantrag stellen, weil es ihnen in der aktuellen Lage schwer fällt, Prognosen für die nächsten zwölf Monate zu machen, und sie befürchten, wegen Insolvenzverschleppung belangt zu werden.
„Unternehmen werden auf absehbare Zeit weiterhin unter dem Druck der gestiegenen Energie-, Material- und Finanzierungskosten stehen“, so Bangha-Szabo. „Das Management muss laufend die Finanzsituation kontrollieren und unverzüglich reagieren, sonst droht die persönliche Haftung der Geschäftsleitung. Der Vorschlag des Ministers, wonach der Prognosezeitraum verkürzt wird, gibt dem Management mehr Spielraum bei der Beurteilung der Fortführungsaussichten des Unternehmens.“
Eine vollständige Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, wie sie die Vorgängerregierung in der Corona-Krise eingeführt hatte, scheint Buschmann hingegen nicht in Betracht zu ziehen. Laut dem Spiegel sagte Buschmann in Berlin, es könne das Vertrauen der Betriebe untereinander schwinden lassen, würde auch das Insolvenzkriterium der Zahlungsunfähigkeit ausgesetzt.
Der Bundesjustizminister kündigte an, mit den Parlamenten und dem Kanzleramt darüber sprechen zu wollen, wie die befristete Änderung des Insolvenzrechts schnellstmöglich umgesetzt werden kann. So sei zu klären, ob hierzu ein eigenes Gesetzgebungsverfahren angestoßen werden muss, oder ob die Änderung an ein bereits laufendes Verfahren angehängt werden kann.
Out-Law Analysis
29 Sep 2020