Out-Law News Lesedauer: 2 Min.
20 Jul 2020, 3:02 pm
Gerade erst wurde die angekündigte umfassende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bis zum Ende der parlamentarischen Sommerpause vertragt, nun werden Rufe im Wirtschaftsflügel der CDU laut, das Projekt baldmöglichst anzugehen.
Mit dem krisenbedingten Konjunkturpaket hat die Bundesregierung bereits entschieden, die EEG-Umlage für das kommende Jahr auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde zu senken. Die Maßnahme soll über Mittel aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, die durch Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel ausgeglichen werden sollen. Hierzu wurde eigens die Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) geändert. Tiefgreifendere Änderungen am EEG selbst lassen jedoch auf sich warten.
„Eine Reform des EEG in Richtung mehr Marktwirtschaft und weniger Regulierung ist dringend nötig“, so Dr. Torsten Wielsch, Experte für Energierecht bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. „Schon um die Stromnebenkosten für die Verbraucher zu senken, aber auch, um die erneuerbaren Energien wettbewerblich zu ertüchtigen.“
Ähnlich äußert sich Joachim Pfeifer, energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Eine umfassenden EEG-Reform nach marktwirtschaftlichen Kriterien sei dringend notwendig und habe oberste Priorität.
Pfeifer führt aus, im vergangenen Jahr hätten die Betreiber von Erneuerbare-Energie-Anlagen (EE-Anlagen) mit 27,5 Milliarden Euro die höchste Förderung aller Zeiten erhalten. Gleichzeitig liege der Anteil im Strombereich bei 42,1 Prozent. Damit seien Erneuerbare kein Nischenprodukt mehr. Sie müssten mehr Systemverantwortung übernehmen und sich dem Wettbewerb stellen. Es sei an der Zeit für neue, andere Instrumente.
Insbesondere kritisiert Pfeifer die EEG-Umlage. Über sie wird der Ausbau der erneuerbaren Energien finanziert. Wenn Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Strom in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten sie dafür eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Diese Vergütung liegt häufig weit über dem Preis, den die Übertragungsnetzbetreiber später tatsächlich für den Verkauf des Stroms an der Strombörse erzielen. Um die Lücke zwischen den Erwerbskosten der Übertragungsnetzbetreiber und den Veräußerungserlösen zu schließen, wird die EEG-Umlage grundsätzlich von allen Stromverbrauchern erhoben.
„Der ursprüngliche Gedanke der Umlage als Innovationstreiber und Anschubfinanzierung wurde längst ad absurdum geführt. Die Förderung wurde zum Marktersatz und der Treiber zum Bremser. Für eine erfolgreiche Energiewende gilt der Dreiklang: Mehr Markt, mehr Wettbewerb, mehr Europa", so Pfeifer.
Dem Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zufolge, deckten erneuerbare Energieanlagen in der ersten Jahreshälfte 2020 knapp die Hälfte des deutschen Stromverbrauchs, insgesamt gibt es in Deutschland fast zwei Milliarden EE-Anlagen, seit 2010 hat sich ihre Zahl somit fast verdoppelt.
Um den Wachstumskurs zu halten, müsse allerdings wohlüberlegt vorgegangen werden, so Dr. Wielsch: „Es bleibt abzuwarten, ob es dem Gesetzgeber gelingt, den Ausbau der erneuerbaren Energien auch bei einer Reduzierung der öffentlichen Subventionen auf Kurs zu halten. Sicherlich ist eine differenzierte Herangehensweise gefordert, da es durchaus wettbewerbsfähige Erzeugungen gibt wie Wind offshore, andere Erzeugungsarten aber weiterhin der staatlichen Unterstützung bedürfen.“
Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert die Verzögerungen bei der Reform: „Es kann nicht sein, dass zentrale Entscheidungen zur Zukunft der Energieversorgung ständig vertagt werden“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Der aktuelle Rechtsrahmen sei nicht angemessen, um die bevorstehenden Herausforderungen der Energiewende rechtzeitig zu meistern.
Out-Law Analysis
17 Jun 2020