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Europäisches Parlament einigt sich auf Position zum Digital-Services-Act


Das Europäische Parlament hat sich beim Gesetz über digitale Dienste auf eine gemeinsame Position geeinigt. Es will die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regeln für Online-Vermittler noch weiter verschärfen.

In der vergangenen Woche hat das Europäische Parlament Vorschläge für ein Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) angenommen. Der Text enthält wesentliche Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Fassung des Gesetzes, die die Europäische Kommission Ende 2020 vorgeschlagen hatte. Im nächsten Schritt wird das Parlament mit dem Ministerrat über die endgültige Fassung des Gesetzes verhandeln. Der Rat hatte sich bereits im November letzten Jahres auf seine Verhandlungsposition geeinigt.

Der von den Abgeordneten gebilligte Entwurf sieht einen abgestuften Ansatz für die Regulierung vor Onlinediensten vor. Gewisse Grundanforderungen sollen für alle Anbieter von Vermittlungsdiensten gelten. Darüber hinaus soll es zusätzliche, spezifischere Vorschriften für Online-Hosting-Anbieter und Online-Plattformen geben. Weitere Vorgaben sind für „sehr große Online-Plattformen“ vorgesehen, also für die großen Digital-Konzerne. Sie sollen laut dem Vorschlag des Parlaments einer besonderen Pflicht unterliegen, „wirksam und sorgfältig die Wahrscheinlichkeit und Schwere aller erheblichen systemischen Risiken, die sich aus der Gestaltung, algorithmischen Systemen, intrinsischen Merkmalen, dem Betrieb und der Nutzung ihrer Dienste in der Union ergeben“ wirksam und sorgfältig zu ermitteln, zu analysieren und zu bewerten.

Der Textentwurf enthält konkrete Beispiele für die systemischen Risiken, die die Plattformen in ihren Risikobewertungen beurteilen sollten. Dazu gehören Risiken wie die Verbreitung illegaler Inhalte, die Störung ihres Dienstes sowie alle „tatsächlichen und vorhersehbaren nachteiligen Auswirkungen auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit“. Die Risikobewertungen müssen jährlich sowie vor der Einführung neuer Dienste durchgeführt werden. Sobald sie abgeschlossen sind, müssen die Plattformen Maßnahmen ergreifen, um die erkannten Risiken zu minimieren. „Alle Maßnahmen sollten mit den Sorgfaltspflichten aus dieser Verordnung im Einklang stehen, wirksam und angemessen zur Minderung der festgestellten spezifischen Risiken beitragen und der Wahrung der öffentlichen Ordnung, dem Schutz der Privatsphäre sowie der Bekämpfung betrügerischer und irreführender Handelspraktiken dienen“, so der Vorschlag.

Während der ursprüngliche Entwurf des Gesetzes über digitale Dienste zwar Beispiele für Maßnahmen enthält, die sehr große Online-Plattformen ergreifen könnten, haben die Abgeordneten jedoch noch einen Änderungsvorschlag hinzugefügt, der klarstellen würde, dass die Verordnung in keinem Fall so ausgelegt werden soll, „dass sie eine allgemeine Überwachungspflicht, eine Verpflichtung zur aktiven Nachforschung oder eine allgemeine Verpflichtung der Anbieter zum Ergreifen proaktiver Maßnahmen in Bezug auf illegale Inhalte auferlegt“.

Darüber hinaus schlug das Parlament Änderungen zur Bekämpfung sogenannter „Deep Fakes“ vor: „Erhält eine sehr große Online-Plattform Kenntnis davon, dass es sich bei einem Inhalt um einen erzeugten oder manipulierten Bild-, Audio- oder Videoinhalt handelt, der bestehenden Personen, Objekten, Orten oder sonstigen Stellen oder Ereignissen deutlich ähnelt und für eine Person fälschlicherweise echt oder wahrheitsgetreu wirkt (sogenannte Deep Fakes), kennzeichnet der Anbieter in einer für die Nutzer klar erkennbaren Form den Inhalt als nicht authentisch“, heißt es in dem Vorschlag.

Auch will das Europäische Parlament, dass Nutzer künftig die Möglichkeit haben sollen, eine „freie, selbstständige und fundierte Entscheidung oder Wahl“ zu treffen, wenn sie einen Dienst in Anspruch nehmen. Die Anbieter von Vermittlungsdiensten dürfen daher „mit keinerlei Mitteln – auch nicht über ihre Schnittstelle – diese Entscheidungsfindung verzerren oder behindern.“ Im Weiteren geht der Entwurf auf Praktiken ein, die „typischerweise kognitive Verzerrungen ausnutzen“ und die Nutzer veranlassen, „Waren und Dienstleistungen zu erwerben, die sie nicht wollen, oder personenbezogene Informationen preiszugeben, die sie lieber nicht offenlegen würden.“ Eine Liste mit Praktiken, die die Vermittler im Zusammenhang mit ihrer Online-Schnittstelle und den Entscheidungen und Wahlmöglichkeiten der Empfänger unterlassen müssen, nennt unter anderem das optische Hervorheben einer Einwilligungsoption, wenn der Empfänger des Dienstes um eine Entscheidung gebeten wird.

Zudem sprachen die Abgeordneten sich dafür aus, die neuen Anforderungen für personalisierte Werbung zu verschärfen: Die Pläne sehen vor, dass Online-Plattformen ihre Nutzer umfassend darüber informieren müssen, wie deren Daten verwendet werden, damit die Nutzer in voller Kenntnis der Sachlage entscheiden können, ob sie der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken zustimmen. Plattformen wäre es untersagt, Nutzern den Zugang zu den Funktionen der Plattform zu verwehren, wenn sie ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken verweigern. Personalisierte Werbung auf Grundlage von Daten über die sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft oder politischer Meinung der Nutzer soll gänzlich verboten werden. Zudem soll personalisierte Werbung für Minderjährige grundsätzlich untersagt sein.

Darüber hinaus sehen die Vorschläge des Parlaments auch ein neues Recht auf Schadensersatz für Nutzer von Vermittlungsdiensten vor, das sie gegenüber den Dienstleistern geltend machen könnten. Dieses Recht würde für alle unmittelbaren Schäden oder Verluste gelten, „die aufgrund eines Verstoßes der Anbieter von Vermittlungsdiensten gegen die [in dem Gesetz über digitale Dienste] festgelegten Verpflichtungen entstanden sind.“

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