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02 Feb 2022, 11:59 am
Die Bundesnetzagentur hat „Orientierungspunkte“ zur künftigen Nutzung von Frequenzen aus den Bereichen 800 Megahertz, 1800 Megahertz und 2,6 Gigahertz veröffentlicht und eine Konsultation eingeleitet.
Die Nutzungsrechte für Mobilfunkfrequenzen bei 800 Megahertz (MHz), 1.800 MHz und 2,6 Gigahertz (GHz) laufen zum Ende des Jahres 2025 aus. Um zu klären, wie die Nutzungsrechte künftig vergeben werden können, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Orientierungspunkte zur künftigen Vergabe der Nutzungsrechte von Mobilfunkfrequenzen (36 Seiten/1,6 MB) veröffentlicht und eine Konsultation zu dem Papier eingeleitet. Im Zuge der Konsultation fragt sie auch den künftigen Frequenz-Bedarf der Netzbetreiber ab – und solcher, die es werden wollen. Bis 21. März können Unternehmen Stellungnahmen einreichen und ihren voraussichtlichen Bedarf bei der BNetzA anmelden. Die Stellungnahmen will die BNetzA auf ihrer Website veröffentlichen.
Die „Orientierungspunkte“ stützen sich auf eine öffentliche Anhörung zum Frequenzkompass aus 2020 und auf eine Anhörung aus Juni 2021 zu „Grundsätzen und Szenarien für die Bereitstellung der Frequenzen 800 MHz, 1.800 MHz und 2,6 GHz“. In dem Papier fasst die BNetzA die Rückmeldungen, die sie hierzu erhalten hat, zusammen und skizziert mögliche Vergabe-Szenarien. Durch die Konsultation und die Bedarfsabfrage will sie die nötigen Informationen zusammentragen, um im nächsten Schritt entscheiden zu können, wie die Frequenzen für die Zeit ab 2026 vergeben werden können und an welche Bedingungen die Nutzungsrechte geknüpft werden sollen. „Mit der ersten Bedarfsabfrage sollen Indizien für eine mögliche Frequenzknappheit untersucht werden. Dies ist ein wichtiger Aspekt für das spätere Vergabeverfahren“, so die BNetzA. Die Behörde teilte mit, sie strebe ein „objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren“ an.
Zurzeit verfügen Telefónica, Telekom Deutschland und Vodafone über die Nutzungsrechte an den 2025 frei werdenden Frequenzen. Zugleich drängt Mobilfunkanbieter 1&1 / Drillisch auf den Markt: Auch er möchte in Zukunft eigene Nutzungsrechte erhalten. Zuvor muss jedoch das Verfahren geklärt werden, nach dem die Frequenzen am besten neu vergeben werden können. Aus dem Papier der BNetzA geht hervor, dass die Herausforderung bei der künftigen Vergabe darin liegen wird, die Regeln des freien Wettbewerbs mit der nötigen Planungssicherheit für die Netzbetreiber und einer ausreichenden Versorgung der Verbraucher in Ausgleich zu bringen. Unter anderem erwähnt die BNetzA die Möglichkeit, dass an die Neuvergabe der Nutzungsrechte auch Versorgungsauflagen geknüpft werden könnten, um die Netzbetreiber dazu zu verpflichten, die Qualität der Mobilfunknetze in strukturschwachen Regionen zu verbessern. So sollen künftig Haushalte und Verkehrswege zuverlässig mit mobilem Breitbandnetz versorgt werden. Hier könnten nach den Angaben der BNetzA künftig auch Kooperationen zwischen den konkurrierenden Netzbetreibern verstärkt eine Rolle spielen, da Investitionen in die Netze in Bereichen mit geringer Netzabdeckung meist unlukrativ seien und daher für Anbieter im Alleingang nicht attraktiv.
Aus dem Papier geht darüber hinaus hervor, dass die Frequenzen im Bereich 800 MHz und 1.800 MHz paarweise in Blöcken à 2x5 MHz bereitgestellt werden sollen. Die Frequenzen im Bereich 2,6 GHz sollen in Einzel-Blöcken à 5 MHz bereitgestellt werden. Dies entspräche der kleinsten gemeinsamen technisch sinnvollen Spektrumsmenge der Breitbandtechniken LTE und des neuen Funkstandards 5G, teilte die Behörde mit.
Offen bleibt bis auf Weiteres, wie Rechte künftig vergeben werden: ob weiterhin über Auktionen oder stattdessen über Ausschreibungsverfahren. „Die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens kann einen erheblichen Einfluss auf den Verlauf und das Ergebnis der Neuverteilung haben“, betont Dr. Marc Salevic, Experte für Telekommunikationsrecht bei Pinsent Masons.
Auch steht zur Debatte, die Nutzungsrechte noch einmal in ihrer jetzigen Verteilung bis 2033 zu verlängern und erst dann neu zu vergeben, da dann weitere Frequenzen zur Verfügung stehen und sich eine Aufteilung unter vier oder mehr Wettbewerbern dann möglicherweise leichter gestalten ließe. Die BNetzA gibt in ihren Orientierungspunkten zu verstehen, dass auch eine Kombination all dieser Ansätze denkbar wäre.
Darüber hinaus beschäftigt sich die BNetzA auch mit der Frage, ob Unternehmen, die künftig die Nutzungsrechte an den Frequenzen erhalten, auch eine Pflicht auferlegt werden soll, anderen Diensteanbietern den Zugang zu ihren Netzen zu ermöglichen. Bislang gibt es lediglich ein Verhandlungsgebot. Rebecca Trampe-Berger, ebenfalls Expertin für Telekommunikationsrecht bei Pinsent Masons, gibt zu bedenken: „Zugangsverpflichtungen reduzieren typischerweise die Amortisierung der investierenden Mobilfunknetzbetreiber und vergrößern das Streitpotential.“