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03 May 2021, 12:48 pm
Das „EU Sustainable Finance Package“ soll dazu beitragen, mehr Kapital in nachhaltige Finanzprodukte und Geschäftsaktivitäten zu lenken. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen es Anlegern laut der EU-Kommission ermöglichen, ihre Investitionen auf nachhaltigere Technologien und Unternehmen umzustellen. So sollen neue Anreize für Unternehmen gesetzt werden, ihr Geschäftsmodell ökologischer zu gestalten, was letztlich dazu beitragen soll, dass die EU ihr Ziel erreicht, bis 2050 klimaneutral zu werden.
Insbesondere sollen Angaben zur Nachhaltigkeit im Finanzwesen verlässlicher und vergleichbarer werden. So soll vermieden werden, dass Produkte als ökologisch angepriesen werden, ohne dass ein Nachweis darüber erbracht wird.
Erster Baustein des Pakets ist ein delegierter Rechtsakt, der die EU-Klima-Taxonomie-Verordnung ergänzt: Er legt technische Kriterien fest, die Unternehmen erfüllen müssen, damit ihre Finanzprodukte das Label für „grüne Investitionen“ in der EU erhalten und entsprechende Vorteile auf den Finanzmärkten genießen können.
„Im Kontext nachhaltiger Finanzierungen ist davon auszugehen, dass der delegierte Rechtsakt zur Ergänzung der EU-Klima-Taxonomie-Verordnung insbesondere bei der Vereinheitlichung von Standards eine erhebliche Rolle spielen wird“, so Domenico Schwan, Experte für Bank- und Finanzrecht bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. „Dies betrifft etwa Kriterien für Projektauswahl, Mittelverwendung und Reporting, denn hierfür haben die Marktteilnehmer angesichts fehlender Regulierung bislang selbst Vorgaben entwickelt, so etwa die Green Loan Principles und die Sustainability Linked Loan Principles, die gemeinsam von den internationalen Interessenverbänden Loan Market Association, Asia Pacific Loan Market Association und Loan Syndications and Trading Association erstellt wurden.“
Die EU-Klima-Taxonomie-Verordnung ist bereits im letzten Juli in Kraft getreten und soll ein Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten schaffen, durch welches Anleger bei Investitionen in Projekte und Wirtschaftstätigkeiten besser einordnen können, welche Finanzprodukte und Wirtschaftstätigkeiten sich positiv auf Umwelt und Klima auswirken. Das System deckt 13 Branchen ab, die zusammen rund 80 Prozent des Treibhausgasausstoßes in der EU verantworten. Dazu zählen die Bereiche Energie, Verkehr, Forstwirtschaft, Fertigungsindustrie, Gebäude und Versicherungen.
Der nun von der Kommission beschlossenen delegierte Rechtsakt konkretisiert die Kriterien für klimafreundliche Aktivitäten, legt Offenlegungspflichten für Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer fest und soll ab 1. Januar 2022 gelten. Zuvor müssen das Europäische Parlament und der Rat noch darüber entscheiden. Die in der Öffentlichkeit besonders umstrittene Frage, ob Investments in Gas und Atomkraft nun als klimafreundlich bewertet werden, wurde allerdings vertagt. Eine Entscheidung darüber könnte im Juni veröffentlicht werden, zusammen mit einem zweiten Paket von Vorschlägen der EU-Kommission.
Den zweiten Baustein des Pakets bildet ein Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Er soll die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen (NFRD) ändern und laut EU-Kommission einheitliche Kriterien dazu einführen, wie Unternehmen über die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeit zu berichten haben.
„Ein EU-einheitlicher Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird auch den Finanzsektor wesentlich betreffen – nicht nur auf Unternehmensebene, sondern auch bei nachhaltigen Finanzierungen, die zukünftig ausgereicht werden“, so Phillipp Staudt, Experte für Bank- und Finanzrecht bei Pinsent Masons.
Die NFRD verpflichtet bestimmte Unternehmen in der EU bereits seit 2017 dazu, über nichtfinanzielle Aspekte ihrer Anlageprodukte zu berichten. Experten kritisierten allerdings immer wieder, dass die bereitgestellten Informationen oft uneinheitlich, irrelevant oder wenig verlässlich seien. Die EU will nun für mehr Einheitlichkeit und Transparenz sorgen und zudem den Kreis der von der Berichtspflicht erfassten Unternehmen ausweiten.
„Dies wird einen kohärenten Fluss von nachhaltigkeitsbezogenen Angaben im gesamten Finanzsystem gewährleisten. So werden die Unternehmen darüber Bericht erstatten müssen, wie Nachhaltigkeitsthemen wie der Klimawandel ihre Tätigkeit beeinflussen und wie ihre Tätigkeiten sich auf Mensch und Umwelt auswirken“, so die EU-Kommission.
Der dritte Baustein des Paketes besteht aus sechs delegierten Änderungsrechtsakten, die in erster Linie neue Pflichten für Finanzberater im Umgang mit Anlagegeschäften beinhalten. Diese sollen in Zukunft im Rahmen von Investitionsgeschäften bei der sogenannten Eignungsbeurteilung neben den üblichen Kriterien, wie der finanziellen Situation und Risikotoleranz des Kunden, auch die jeweiligen Nachhaltigkeitspräferenzen beachten. Die Änderungen sollen sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktgestaltung berücksichtigt werden.
Der kürzlich bekanntgewordene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Bundes-Klimaschutzgesetz betont die Notwendigkeit von Klimaschutzmaßnahmen zusätzlich und wird Experten zufolge auch den politischen Druck auf die Wirtschaft erhöhen.
Out-Law News
22 Feb 2021