München wehrt sich mit Pinsent Masons erfolgreich gegen „Oktoberfest goes Dubai“

29 Jun 2021 | 08:38 am | Lesedauer: 1 Min.

Seit über 200 Jahren veranstaltet München das Oktoberfest. Nun konnte die Stadt vor dem Landgericht München I eine Verfügung gegen die Organisatoren eines in den Vereinigten Arabischen Emiraten geplanten Events „Oktoberfest goes Dubai“ erwirken. Vertreten wird die Landeshauptstadt von der internationalen Wirtschaftskanzlei Pinsent Masons.

Am 29. April 2021 berichtete die BILD Zeitung über die Planungen für ein Oktoberfest in Dubai. Die Nachricht fiel in die Zeit, in der München pandemiebedingt auch das Oktoberfest 2021 absagen musste. Entsprechendes Aufsehen erlangten die Organisatoren mit ihrem Slogan „Oktoberfest goes Dubai“. Die Landeshauptstadt München suchte Rechtsrat und mahnte, unterstützt durch das Team um die beiden Partner Florian Traub (London) und Dr. Nils Rauer (Frankfurt), die Organisatoren wegen wettbewerbswidriger Irreführung und Rufausbeutung ab. In seinem Urteil vom 25. Juni 2021 gab das Landgericht München I der Verfügungsklägerin nun Recht.

Verboten wurde nicht allein der Slogan „Oktoberfest goes Dubai". Auch das extra für den Event in Dubai entwickelte Logo darf nicht mehr verwendet werden. Gleiches gilt für einen Werbefilm sowie das auf das Event hinweisende Werbematerial. Der gute Ruf des Münchner Oktoberfests werde durch die Organisatoren unlauter ausgenutzt und die angesprochenen Verkehrskreise getäuscht, so der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung.

Dr. Nils Rauer freut sich: „Wir sind mit dem Urteil sehr zufrieden. Es bestätigt die von uns vorgetragene Rechtsauffassung. Die Organisation des Oktoberfests genießt lauterkeitsrechtlichen Schutz. Unsere Mandantin verfügt hier über einen Besitzstand, den sie sich über Jahre und Jahrzehnte erarbeitet hat. Dies hat das Gericht entsprechend gewürdigt.“ Florian Traub ergänzt: „Wir freuen uns mit und für die Landeshauptstadt München. Der Erfolg ist das Ergebnis einer hervorragenden und stets sehr angenehmen Zusammenarbeit mit Clemens Baumgärtner, Felix Müller-Stoy und dem gesamten Team.“

Für die Landeshauptstadt München bestand kein Zweifel daran, dass man sich den Organisatoren des Events in Dubai und vor allem deren tendenziösen Wortwahl zum Schutze des Oktoberfests mit den Mitteln des deutschen Rechts entgegenstellen musste. Der für das Oktoberfest zuständige Referent für Arbeit und Wirtschaft, Clemens Baumgärtner, unterstreicht: „Uns lag am Herzen, unser Oktoberfest und die Interessen unserer Geschäftspartner zu schützen. Das Urteil stärkt unsere Position als Veranstalter des Originals und ist eine klare Warnung an alle, die versuchen, den Wert und den Kern unserer Marke für ihren eigenen Profit auszubeuten.“

Das Team von Pinsent Masons berät die Landeshauptstadt München zu sämtlichen Aspekten des Verfahrens. Neben Dr. Nils Rauer und Florian Traub wirkt unter anderem auch unser Büro in Dubai unter Leitung von Partnerin Nesreen Osman an der erfolgreichen Verteidigung der Interessen der Mandantin mit.

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