20 May 2022 | 11:14 am | Lesedauer: 1 Min.
Die multinationale Kanzlei Pinsent Masons vertritt die Landeshauptstadt München in marken- und wettbewerbsrechtlichen Belangen, so auch in dem Rechtsstreit um das in Dubai geplante Event „Oktoberfest goes Dubai“. In der gestrigen Berufungsverhandlung vor dem OLG München gaben die Organisatoren des Events nunmehr eine umfassende strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.
Am Ende der fast zweistündigen Verhandlung vom 19. Mai 2022 haben die Beklagten in allen streitgegenständlichen Punkten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Damit haben sie das zugunsten der Landeshauptstadt München ergangene Urteil des Landgerichts München I vom 25. Juni 2021 in dieser Sache akzeptiert. Den Organisatoren bleibt es somit bei Androhung einer empfindlichen Vertragsstrafe verboten, den Anschein zu erwecken, das Münchner Oktoberfest ziehe nach Dubai um. Die Verwendung entsprechender Bilder und Formulierungen, die eine Verknüpfung zum Original suggerieren, bleibt ebenso untersagt wie jeder irreführende Bezug zum Münchner Oktoberfest. Nach Ansicht der Stadt München und des erstinstanzlichen Gerichts haben die Organisatoren die dem Original entgegengebrachte Wertschätzung in unlauterer Art und Weise für sich auszunutzen versucht.
Dr. Nils Rauer kommentiert das Urteil: „Wir freuen uns sehr, dass das landgerichtliche Urteil auf diese Weise durch die von der Gegenseite abgegebene Unterlassungserklärung seine Bestätigung gefunden hat. Wir haben von Beginn an vertreten, dass man sich nicht in unlauterer Weise an das Original anlehnen und dessen Ruf für sich ausnutzen darf.“
Florian Traub fügt hinzu: „Die Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt München war und ist äußerst angenehm. Wir freuen uns über den Erfolg, den wir hier gemeinsam erzielen konnten. Dabei ist es uns ein Privileg, dass wir unsere Mandantin beim Schutz der Original Wiesn erfolgreich unterstützen konnten.“
Pinsent Masons begleitete die Landeshauptstadt München bereits im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Landesgericht München . Ausgangspunkt war der Versuch der Beklagtenseite, in Ansehung der pandemiebedingten Absage des Oktoberfests unter dem Motto „Oktoberfest goes Dubai“ ein Event in Dubai aufzuziehen. In der Bewerbung dieser Veranstaltung wurde gezielt der Eindruck vermittelt, das Original ziehe um. Die angesprochenen Verkehrskreise wurden so in die Irre geführt, der Ruf des Münchner Oktoberfestes unlauter für die eigenen Zwecke ausgenutzt. Dies konnte die Landeshauptstadt München jedoch mit der Unterstützung von Pinsent Masons erfolgreich verhindern. Mit dem Abschluss des Berufungsverfahrens kommt der Rechtsstreit nunmehr insgesamt zu einem positiven Ende.
Wichtigste Ansprechpartner
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Die multinationale Wirtschaftskanzlei Pinsent Masons hat Telefónica beim Abschluss einer Mobilfunk-Partnerschaft mit Lyca Mobile Germany beraten.
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