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Elektronische Wertpapiere sollen den deutschen Kapitalmarkt modernisieren


Die Bundesregierung will elektronischen Wertpapieren den Weg ebnen – auf den Gesetzesentwurf musste die Finanzbranche lange warten.

Durch die Corona-Krise hatte sich das angekündigte Gesetzgebungsvorhaben reichlich verschoben, doch nun ist der erste Schritt getan: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium der Finanzen haben den Referentenentwurf eines Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren veröffentlicht. Die darin enthaltenen Regeln sollen zunächst nur für auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen gelten, wenn sie erprobt sind aber auch auf elektronische Aktien und elektronische Investmentfondsanteile ausgedehnt werden.

Auf diese Weise soll das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere geöffnet werden. Das Gesetz kann daher als Wegbereiter für die Einführung von elektronischen Aktien sowie anderer elektronischer Wertpapiere gesehen werden.

Der Gesetzentwurf soll das deutsche Wertpapierrecht modernisieren und mit ihm das zugehörige Aufsichtsrecht. Mit einem neuen Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) sollen digitale Wertpapiere etabliert und ein zentraler Bausteine der Blockchain-Strategie der Bundesregierung umgesetzt werden.

Hervorzuheben ist die Klarstellung in dem Gesetzesentwurf, dass ein elektronisches Wertpapier als Sache im Sinne von § 90 BGB gelten soll. Damit wäre das Sachenrecht unstreitig auch auf elektronische Wertpapiere anwendbar.

Joachimsthaler Markus

Markus Joachimsthaler, LL.M.

Rechtsanwalt, Senior Associate

Das geplante Gesetz wird für mehr Rechtssicherheit sorgen, was von der Finanzbranche sehr begrüßt wird.

Die Regelungen über elektronische Wertpapiere sind „technologieneutral“ zu verstehen. Das bedeutet, der Entwurf bezieht sich auf elektronische Wertpapiere per se und ist nicht auf über Blockchain begebene Schuldverschreibungen beschränkt, obgleich er wohl insbesondere in diesem Bereich Verwendung finden wird. So sind beispielsweise Security Token Offerings jetzt schon möglich und werden auch durchgeführt, obgleich deren rechtliche Einordnung in der Fachliteratur umstritten ist. Das geplante Gesetz wird daher für mehr Rechtssicherheit auch auf diesem Gebiet sorgen, was von der Finanzbranche sehr begrüßt wird.

Damit das Wertpapier den Schritt von der Papier-Urkunde in die digitale Welt meistern kann, braucht es einen geeigneten Ersatz für die klassische Urkunde und die mit ihr verbundene Sicherheit. Der könnte laut dem Referentenentwurf gefunden werden, indem die elektronischen Wertpapiere in einem zentral gespeicherten Register eingetragen werden. Eine Verbriefung der elektronischen Wertpapiere in einer Urkunde wäre damit nicht erforderlich.

Als besondere Form von elektronischen Wertpapieren sieht der Referentenentwurf zudem die Einführung sogenannter „Kryptowertpapiere“ vor. Sie sollen nicht in ein zentrales Register für elektronische Wertpapiere, sondern in ein sogenanntes Kryptowertpapierregister eingetragen werden, das in einem dezentralen, fälschungssicheren Aufzeichnungssystem geführt werden muss.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll die Emission der elektronischen Wertpapiere überwachen, genauso wie die Führung der entsprechenden Register.

Stellungnahmen zum Referentenentwurf sind noch bis zum 14. September 2020 möglich. Angeblich soll das neue Gesetz noch in diesem Jahr dem Kabinett vorgelegt werden.

Der Referentenentwurf kommt nicht zu spät und stellt ein positives Signal dar, um den Technologiestandort wie auch den Finanzstandort Deutschland zu stärken.

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