Out-Law Analysis Lesedauer: 1 Min.
17 Dec 2020, 4:15 pm
Durch die Einführung einer Süd-Quote sollen zukünftig Neubauprojekte im Süden bis zu einer gewissen Grenze nicht mehr mit Neubauprojekten im Rest von Deutschland um Fördermittel konkurrieren müssen.
In einer gesetzgeberischen Kraftanstrengung hat die Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetze (EEG) innerhalb weniger Wochen überarbeitet, heute wurde es vom Bundestag beschlossen. Die Neuauflage soll bereits zum Jahreswechsel in Kraft treten. Mit ihr will die Bundesregierung die Weichen stellen, damit die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden und 65 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms im Jahr 2030 aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
Die Novellierung beabsichtigt unter anderem, dass der Bau von Windanlagen im Süden Deutschlands wirtschaftlich attraktiver wird. Die Einführung einer sogenannte Süd-Quote soll dafür sorgen. Durch sie will der Gesetzgeber eine zu starke Ballung von Anlagen im windreichen Norden Deutschlands und die damit einhergehende Überlastung der Stromnetze vermeiden.
In den norddeutschen Küstenländern bietet Windenergie naturgemäß größere Potenziale als im Süden Deutschlands. Durch die daraus resultierenden Ungleichheiten bei den Produktionsmengen der Windenergieanlagen wurden die Netze in der Mitte Deutschlands beim Transport der Strommengen aus dem Norden in den Süden bisher überproportional belastet.
Die Süd-Quote soll nunmehr einen Beitrag zur deutschlandweiten Streuung der Produktionsmengen und zur wirksamen Steuerung des Zubaus von Windenergieanlagen an Land leisten. Unternehmen, die beabsichtigen, Windanlagen im Süden zu bauen, soll der Zugang zum EEG-Förderregime erleichtert werden. Sie werden innerhalb einer bestimmten Quote davon befreit, mit Anlagen-Neubauprojekten im Norden um Fördermittel zu konkurrieren.
Aus Sicht der Bundesregierung ist dieser Schritt sinnvoll, da in den windärmeren Süd-Regionen naturgemäß weniger Strom und somit auch weniger Einnahmen aus Windanlagen erzeugt werden und diese folglich nur mit einer höheren staatlichen Förderung wirtschaftlich sein können.
Letztlich wird die Süd-Quote das mit der letzten EEG-Reform im Jahr 2017 eingeführte Auktionsverfahren der Bundesnetzagentur neu regeln, mittels dessen entschieden wird, ob und in welcher Höhe ein Anlagebetreiber für ein Neubauprojekt staatliche Förderung erhält. Die Süd-Quote sieht nunmehr eine Änderung der Zuschlagsvergabe vor: Mit der Einführung von Paragraf 36d EEG 2021 werden die bisherigen Zuschlagsvoraussetzungen im Netzausbaugebiet abgeschafft und ein neues Zuschlagsverfahren zur Gewährleistung einer regionalen Verteilung als Süd-Quote in Höhe von zunächst 15 Prozent der Ausschreibungsmenge eingeführt. Die Quote erhöht sich ab dem Jahr 2024 auf 20 Prozent. Betroffen wären Baden-Württemberg und das Saarland, weite Teile von Bayern sowie der Süden von Hessen und Rheinland-Pfalz.
Gebote für Anlagen in den betroffenen Regionen würden dann zukünftig getrennt von den Geboten für Anlagen in anderen Regionen geprüft, und zwar so lange, bis die Quote von 15 beziehungsweise 20 Prozent der Ausschreibungsmenge erreicht ist.
Die Süd-Quote wird somit das System der Netzausbaugebiete ablösen, mit dem bisher Netzengpässe vor allem in den Küstenregionen vermieden werden sollten, indem der Zubau in den betroffenen Regionen gedeckelt wurde.
Out-Law Analysis
17 Dec 2020