Out-Law Analysis Lesedauer: 5 Min.
09 Dec 2024, 2:25 pm
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet kapitalmarktorientierte Unternehmen, Informationen über die Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeit detailliert offenzulegen.
Im Rahmen der CSRD wurden zudem die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) entwickelt. Sie legen Umfang und Struktur der Berichte fest.
Darüber hinaus werden zahlreiche Unternehmen auch über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) der EU und die EU-Entwaldungsrichtlinie dazu verpflichtet, detailliert über bestimmte Nachhaltigkeits-Aspekte ihrer Tätigkeit zu berichten.
Allerdings hatten sowohl Bundeskanzler Olaf Scholz als auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck noch vor dem Aus der Ampel-Regierung angekündigt, die im LkSG vorgesehenen Berichtspflichten abzuschaffen und in die CSRD-Berichtspflichten übergehen zu lassen. Die Fraktionen von FDP und CDU/CSU fordern im Bundestag sogar die Aufhebung des LkSG und haben entsprechende Gesetzesentwürfe eingebracht.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen ab dem Jahr 2025 die CSRD umsetzen. Das heißt, dass sie ihrer Nachhaltigkeitsinformationen detailliert offenlegen müssen – und zwar bereits für das Geschäftsjahr 2024. Ergänzt wird die CSRD durch die ESRS, die Umfang und Struktur der Berichte festlegen und eine Richtschnur für die Offenlegung der Geschäftstätigkeit in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental Corporate Governance/ESG) bieten.
Im Wettbewerb kann es vorteilhaft sein, Pluspunkte im Bereich ESG zu sammeln und sich so von anderen Unternehmen abzuheben. Dabei kommt es allerdings nicht nur auf das ESG-Reporting, sondern auch auf die Umsetzung der formulierten ESG-Ziele an – diese ergeben sich im Übrigen nicht immer allein aus dem Reporting. Im Gegenteil: Sie hinken dem Reporting meist sogar hinterher. Dabei sollten Unternehmen bedenken, dass das Reporting hinterfragt und unter vielen Gesichtspunkten betrachtet und bewertet werden muss.
Welches Niveau ein Unternehmen in seiner Nachhaltigkeits-Performance erreicht, lässt sich vor allem an dessen Unternehmensführung ablesen. Der Begriff Unternehmensführung – oder auch Corporate Governance – bezieht sich in seinem ursprünglichen Sinn nicht nur auf die Organisation und das Regelwerk eines Unternehmens, sondern beinhaltet auch die Strategie, nach der die Organisation ausgerichtet wird. Es gilt der Grundsatz „structure follows strategy“, auch wenn er in der Praxis vielfach umgedreht wird: „Grün“ kann ein Unternehmen nur werden, wenn es sich strategisch dazu entschieden hat und sich dementsprechend ausrichtet.
ESG existiert nicht nur auf dem Papier, sondern beweist sich in der Praxis. Eine entsprechende Compliance muss in der Unternehmenskultur verankert sein. Wer glaubt, ESG mit einem Bericht abtun zu können, wird den Anforderungen nicht gerecht werden. Eine rein opportunistische Darstellung wird schnell enttarnt.
Wer sich dazu entschließt, seine Organisation strategisch nach Nachhaltigkeitskriterien auszurichten, muss bei dieser Entscheidung alle Folgen mitbedenken:
Inwieweit die Corporate Governance „sustainable“, also nachhaltig, ist, lässt sich durch verschiedene Lackmus-Tests verifizieren:
Wenn die Corporate Governance eines Unternehmens die ESG-Themen verinnerlicht hat und sich dazu bekennt, sollte es neben dem obligatorischen Reporting auch die Umsetzung und Erfolge bekanntmachen, um sich damit von jenen Mitbewerbern abzuheben, die lediglich das Nötigste und gesetzlich Vorgeschriebene tun:
ESG ist längst nicht mehr nur ein Reporting-Thema, sondern vielmehr eine immer wichtigere strategische und komplexe Aufgabe für Management, Vorstand und Aufsichtsrat. Neben rechtlichen Risiken und damit einhergehenden eventuellen Bußgeldern steht vor allen Dingen auch die Reputation des Unternehmens auf dem Spiel.
Eine erfolgreiche Sustainable Corporate Governance wird durch das Vorleben des Managements und ein entsprechendes Monitoring erzielt und die Performance durch die Stakeholder verifiziert.
Dabei sollte immer das Ziel sein: „Tue Gutes, meine es ernst und rede darüber“.