Die Mietpreisbremse, die im Jahr 2015 eingeführt wurde, wurde nun bis 2025 verlängert. Außerdem können Mieter in Zukunft zu viel gezahlte Beträge auch zurückfordern. Die Mietpreisbremse bezieht sich allerdings nicht auf Neubauten, sondern nur auf Bestandswohnungen.
Immobilienrechtsexperte Dr. Wolfram Pätzold von Pinsent Masons, der Anwaltskanzlei hinter Out-Law: „Für Investoren bedeutet das einen möglicherweise drastischen Einschnitt bei der Rendite. Insofern macht die Mietpreisbremse den deutschen Immobilienmarkt unattraktiver, manche internationale Investoren haben sich bereits vom Markt zurückgezogen.“
Die Mietpreisbremse den deutschen Immobilienmarkt unattraktiver, manche internationale Investoren haben sich bereits vom Markt zurückgezogen.
In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt soll die Mietpreisbremse das rasante Ansteigen der Mieten stoppen und dafür sorgen, dass Wohnraum bezahlbar bleibt. Wo die Mietpreisbremse gilt, dürfen die Kosten bei Neu- und Wiedervermietung die örtliche Vergleichsmiete um maximal 10% Prozent übersteigen. Darüber, in welchen Städten und Regionen sie angewendet wird, entscheiden die Bundesländer.
Laut Gutachten des Branchenverbands Zentraler Immobilien Ausschuss, nahmen die Angebotsmieten in Deutschland im vergangenen Jahr um 3,5 % zu. Im Vorjahr hatte die Rate noch 3,8 % betragen. Unklar ist, ob diese Entwicklung auf die Einführung der Mietpreisbremse zurückzuführen ist.
Der Eigentümerverband Haus und Grund warnte davor, dass die Mietpreisbremse nicht zum Dauervehikel zur Regulierung des Mietmarkts werden dürfe. Bund, Länder und Kommunen hätten in der Vergangenheit nicht genügend Wohnungen gebaut und somit zur aktuellen Spannung auf dem Markt beigetragen.