Out-Law News Lesedauer: 2 Min.
06 May 2020, 11:35 am
Das angekündigte Maßnahmenpaket für Start-ups über zwei Milliarden Euro ist beschlossene Sache, das haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mitgeteilt.
„Start-ups sind von der Corona-Krise in besonderem Maße betroffen, da sie nur begrenzte Liquiditätsreserven haben und herkömmliche Kreditinstrumente häufig nicht passen", so Sebastian Niehues, Experte für EU-Beihilfe- und Vergaberecht bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. „Laut einer jüngsten Studie des Bundesverbands Deutsche Startups e.V. sind neun von zehn Start-ups in Deutschland negativ von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise betroffen und über 70 Prozent fürchten sogar um ihre Existenz. Es ist daher zu begrüßen, dass die Bundesregierung nun ein speziell auf die Bedürfnisse von jungen Start-ups abgestimmtes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht hat.“
Mit dem Maßnahmenpaket sollen gezielt Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen unterstützt werden. „Wir brauchen die neuen und kreativen Ideen der Start-ups und der jungen Technologieunternehmen, um nach der Krise wieder voll durchzustarten“, so Jörg Kukies, Staatssekretär im BMF.
Start-ups, die bereits im Portfolio von Wagniskapitalfonds sind, also schon private Investoren haben, sollen die Gelder über eben diese Fonds erhalten. Eine staatliche Co-Finanzierung soll Investitionen anregen: Laut dem Bundesverband Deutsche Startups beabsichtigt der Staat, mit einer Beteiligung von bis zu 70 Prozent in Finanzierungsrunden einzusteigen, solange 30 Prozent weiterhin durch private Kapitalgeber einfließen. So könnte verhindert werden, „dass eigentlich erfolgreiche Start-ups trockenlaufen, weil private Investoren aufgrund der Unsicherheit zurückhaltend agieren“, so der Bundesverband.
Verteilt werden sollen die Gelder über die sogenannte Corona-Matching-Fazilität, an der die KfW Capital – eine auf Wagniskapital spezialisierte Tochter der Kreditanstalt für Wiederaufbau – derzeit zusammen mit dem BMWi, dem BMF und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) arbeitet. In diesem Fall werden also nicht die Start-ups selbst die staatlichen Fördergelder beantragen können, sondern die von KfW Capital oder EIF geprüften Wagniskapital-Fonds, die in die Start-ups investieren. Die öffentlichen Gelder fließen dann zusammen mit den Geldern der Investoren.
„Erhalt und Förderung der Start-up-Landschaft in Deutschland sind wesentliche Faktoren für technologischen Fortschritt in der Zeit nach Corona“, so Tobias Rodehau, Experte für Venture-Capital bei Pinsent Masons. „Es ist wichtig, dass das, was private Venture-Capital-Investoren und staatliche Risikokapitalgeber zusammen mit der gesamten Start-up-Branche aufgebaut haben, die Krise übersteht und dank der neuen staatlichen Unterstützung gut aus der Krise wieder herauskommt.“
Start-ups und kleinen Mittelständlern, die nicht im Portfolio von Wagniskapital-Fonds vorkommen und daher keinen Zugang zu Fördergeldern über die Corona-Matching-Fazilität haben, soll auf anderen Wegen geholfen werden. BMWi und BMF wollen für sie in enger Zusammenarbeit mit den Ländern Lösungen finden und gegebenenfalls Liquiditätshilfen über die Landesförderinstitute verteilen. Die meisten von ihnen haben bereits Start-up-Programme und verfügen daher über die nötigen Strukturen.
„Entscheidend für die Start-up-Branche sind jetzt die konkrete Ausgestaltung sowie eine schnellstmögliche Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen“ so Dr. Anke Empting, Expertin für EU-Beihilfe- und Vergaberecht bei Pinsent Masons. „Bis zur vollständigen Ausarbeitung der Einzelheiten sollten Start-ups trotz etwaiger Schwierigkeiten versuchen, die bisher von der Bundesregierung aufgelegten Hilfsprogramme zur Abfederung von Liquiditätsengpässen in Anspruch zu nehmen.“
Out-Law News
23 Mar 2020