Out-Law News Lesedauer: 1 Min.

Investitionskontrolle: Bundeskabinett untersagt Verkäufe in der Halbleiterindustrie


Das Bundeskabinett hat den Verkauf einer Chipfabrik des deutschen Chipherstellers Elmos an eine schwedische Tochtergesellschaft eines chinesischen Unternehmens sowie des Halbleiteranlagenbauers ERS Electronic an einen chinesischen Investor untersagt.

Das für das Investitionsprüfverfahren zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) teilte mit, die beiden Erwerbe gefährden die öffentliche Ordnung und Sicherheit Deutschlands. Mildere Mittel, wie beispielsweise eine Genehmigung des Erwerbs unter bestimmten Auflagen, seien nicht geeignet gewesen, um die Gefahr zu beseitigen.

„Wir müssen bei Firmenübernahmen dann genau hinschauen, wenn es um wichtige Infrastrukturen geht oder wenn die Gefahr besteht, dass Technologie an Erwerber aus Nicht- EU-Ländern abfließt“, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. „Gerade im Halbleiterbereich ist es uns wichtig, die technologische und wirtschaftliche Souveränität Deutschlands und auch Europas zu schützen.“ Im Februar diesen Jahres war bereits ein weiterer Halbleiter-Deal geplatzt: GlobalWafers konnte die Siltronic AG nicht übernehmen, da das BMWK kein grünes Licht gab.

Wollen Investoren aus Staaten außerhalb der Europäischen Union in deutsche Unternehmen aus sicherheitsrelevanten Bereichen investieren, muss die Transaktion bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte in Bezug auf Stimmrechtsanteile oder Kontrollrechte an das BMWK gemeldet werden. Dieses kann daraufhin eine Investitionskontrollprüfung einleiten. Welche Bereiche sicherheitsrelevant sind, legt das Außenwirtschaftsrecht fest. Dazu zählen längst nicht mehr nur das Militär und die kritische Infrastruktur, sondern auch Schlüsseltechnologien. Im Fokus der Investitionskontrollprüfung steht die Frage, ob durch die Übernahme die Sicherheitsinteressen Deutschlands oder der EU beeinträchtigt werden könnten. Entscheidend dabei ist auch, wer der Käufer ist oder wer hinter ihm steht. Experten beobachten, dass Investoren aus Fernost dabei kritisch gesehen werden – wie die jüngsten Beispiele von Elmos und ERS Electronic bestätigt.

Die Entscheidung reiht sich ein in eine Liste von Übernahmen durch chinesische Investoren ein, die durch die Bundesregierung untersagt oder nur unter bestimmten Auflagen gestattet wurden. Allerdings hat das BMWK erst kürzlich den indirekten Erwerb einer deutschen Gesellschaft durch den chinesischen Automobilzulieferer Huizhou Desay SV Automotive Co., Ltd. unter Auflagen freigegeben, nachdem Zielgesellschaft und Erwerber bestimmte Zusagen gegenüber dem BMWK gegeben haben. „Die Freigabe zeigt, dass trotz der Suche der Bundesregierung nach einer neuen China-Strategie weiterhin Käufe von deutschen Unternehmen durch chinesische Investoren möglich sind; der Standort Deutschland ist weiterhin offen für ausländische Investoren“, meint Dr. Markus J. Friedl, Anwalt bei Pinsent Masons, der den chinesischen Erwerber in dem Freigabeverfahren gegenüber dem BMWK beraten hat.

Dennoch mahnt Dr. Friedl: „Die Bundesregierung macht Ernst mit dem von ihr und der Europäischen Kommission propagierten Schutz der Schlüsseltechnologien. Für potentielle Investoren in deutschen Unternehmen kommt es daher darauf an, frühzeitig zu klären, ob die Produkte und Leistungen des deutschen Unternehmens zu den geschützten Schlüsseltechnologien in Verbindung stehen und welcher Art diese Verbindung ist. Ergo ist bei Tech-M&A-Transaktionen ausländischer Erwerber die investitionskontrollrechtliche Due Diligence unerlässlich.“

We are working towards submitting your application. Thank you for your patience. An unknown error occurred, please input and try again.